
© Martin von Braunschweig
Molotow-Cocktail auf Spielplatz geworfen: Das droht dem Täter jetzt
Schwurgericht
Ein psychisch kranker Mann soll im Mai einen Molotow-Cocktail auf zwei Familien im Blücherpark geworfen haben. Vor Gericht geht es um die Frage, wie viel Gefahr von dem 40-Jährigen ausgeht.
Staatsanwalt Jörg Schulte-Göbel geht nach aktuellem Ermittlungsstand davon aus, dass der 40-Jährige zur Tatzeit schuldunfähig war. Bestrafen könnten ihn die Richter in diesem Fall nicht.
Sie müssen jedoch darüber entscheiden, ob der Mann eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt und deshalb in einer geschlossenen psychiatrischen Klinik untergebracht werden muss.
Zwei Flaschen gebastelt
Was sich am Mittag des 9. Mai im Blücherpark ereignete, war auf jeden Fall höchst gefährlich. Der Beschuldigte hatte offenbar zwei Flaschen mit einer brennbaren Flüssigkeit gefüllt und war dann auf die Straße gelaufen.
Die zwei Familien, die sich gerade mit ihren Kleinkindern auf einem Spielplatz aufhielten, wurden von der Attacke völlig überrascht. Der 40-Jährige soll eine der Flaschen angezündet und dann gezielt in Richtung der ahnungslosen Menschen geschleudert haben.
Offenbar prallte die Flasche gegen die Schulter eines Mannes, fiel dann zu Boden und explodierte. Kurzzeitig soll der Fuß einer Frau in Flammen gestanden haben. „Das Feuer ließ sich jedoch leicht wegwischen“, hieß es am Dienstag in der Antragsschrift der Staatsanwaltschaft.
Polizei stoppt Mann mit Schuss
Nach der ersten Molotow-Attacke soll der Beschuldigte in Richtung Treibstraße gelaufen sein. Dort wurde er schließlich von der Polizei gestellt, als er angeblich gerade dabei war, den zweiten Molotow-Cocktail anzuzünden.
Augenzeugen berichteten damals, dass die Beamten den Mann erst aufforderten, die Flasche abzulegen und sich zu ergeben. Als das nicht fruchtete, sollen zwei Warnschüsse in die Luft abgegeben worden sein.
Weil der 40-Jährige aber offenbar immer noch nicht reagierte und stattdessen leicht in die Knie ging, als wolle er wegrennen, musste er schließlich mit einem gezielten Schuss ins Bein gestoppt werden.
Psychiater hat Schlüsselrolle
Zu Prozessbeginn war von der Schussverletzung nichts mehr zu sehen. Und offensichtlich hat dem Beschuldigten auch sein vorläufiger Aufenthalt in einer psychiatrischen Klinik gutgetan.
Auf die Fragen der Richter nach seinen Personalien antwortete der Mann ruhig und gelassen. Nichts deutete da auf eine psychische Erkrankung hin.
Wie krank und wie gefährlich der 40-Jährige wirklich ist, soll den Richtern ein erfahrener psychiatrischer Sachverständiger erläutern. Gegenüber dem Gutachter soll der Beschuldigte den Wurf der Flasche eingeräumt haben.
Ein rassistisches Motiv soll der Mann in diesen Befragungen abgestritten haben. Dazu will er sich vor Gericht aber später auch noch äußern.