Vielen Dortmundern droht eine Mieterhöhung Neuer Mietspiegel veröffentlicht

Vielen Dortmundern droht Mieterhöhung: Neuer Mietspiegel veröffentlicht
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Viele Mietwohnungen in Dortmund könnten teurer werden. Das legt der neue Mietspiegel für die Stadt nahe, der zum Jahresbeginn in Kraft getreten ist. Er gilt bis Ende 2026.

Der neue Mietspiegel zeigt eine durchschnittliche Mietsteigerung von fünf Prozent in den vergangenen zwei Jahren. Auf dieser Grundlage legt er neue ortsübliche Preisspannen fest. Eigentümer können die Mietpreise daran anpassen.

Der Mietspiegel wurde von der Stadt Dortmund veröffentlicht. Dessen Erstellung wurde vom Arbeitskreis Dortmunder Mietspiegel begleitet, dem unter anderem Vertreter der Dortmunder Wohnungsunternehmen und Mietervereine angehören.

2443 Wohnungen untersucht

Für den Mietspiegel seien mehr als 2443 Wohnungen untersucht worden, wovon 82 Prozent bereits bestehende Mietverhältnisse aufweisen, teilt die Stadt mit. Beim Rest der betrachteten Wohnungen habe es innerhalb der letzten zwei Jahre einen Mieterwechsel gegeben.

Die durchschnittliche Steigerung der Mieten variiere je nach Baualtersklasse: Im Altbaubestand stiegen die Preise um bis zu 6,3 Prozent, während moderne Gebäude nur eine Erhöhung von bis zu 3,3 Prozent verzeichnen.

Hauptgrund für die Unterschiede: Erhöhungen fallen bei älteren und preiswerteren Wohnungen stärker ins Gewicht als bei neueren Wohnungen mit einem ohnehin schon höheren Preisniveau.

Die ortsübliche Vergleichsmiete für eine energetisch modernisierte Standardwohnung der Baualtersklasse 1960 bis 1969 beläuft sich nun auf 6,60 Euro pro Quadratmeter netto kalt, also ohne Heiz- und Betriebskosten.

Der Arbeitskreis hatte entschieden, Eigentümer per Zufallsstichprobe schriftlich zu befragen. Das Amt für Wohnen hat diese repräsentativ angelegte Datenerhebung ausgewertet, unterstützt durch die Dortmunder Statistik.

Der Mietspiegel ist online verfügbar. Sonderdrucke können seit dem 6. Januar beim Amt für Wohnen in Dortmund angefordert werden.

Vergleichsmiete ermitteln

Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch können Mieterhöhungen für frei finanzierte Wohnungen unter anderem mit dem Mietspiegel begründet werden. Die Miete darf maximal auf die Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete angehoben werden.

Mithilfe des Dortmunder Mietspiegels kann man die ortsübliche Vergleichsmiete für frei finanzierte Wohnungen in Wohngebäuden mit drei oder mehr Wohnungen ermitteln.

Bei der Erarbeitung des zuvor gültigen Mietspiegels 2023/24 hatte es Zoff um die Berechnungen gegeben. Der Mieterbund Dortmund, der zum Arbeitskreis Mietspiegel gehört, verweigerte die Zustimmung. Der Grund: Es wurde ein verändertes Rechenmodell angewendet - und das Ergebnis sind höhere Basismieten.

Der Wohnungsmarkt in Dortmund bleibt angespannt.
Der Wohnungsmarkt in Dortmund bleibt angespannt. © Schaper