Seit 25 Jahren steht die Ruine am Rande des Ortskerns. Am Donnerstag (2.12.) sollte sie mit Nachbargebäuden zwangsversteigert werden. Aber das Amtsgericht hob den Termin auf. © Uwe von Schirp
Problem-Immobilie
Bauruine: Zwangsversteigerung abgewendet – droht nun die Enteignung?
Bürger und Politiker fieberten dem 2. Dezember entgegen: Dann sollte die Bauruine am Rand des Ortskerns zwangsversteigert werden. Daraus wurde nix. Nun steht eine weitreichendere Lösung im Raum.
Keine Zwangsversteigerung – das heißt vorerst keine Perspektive für einen Neuanfang rund um die Bauruine im Ortskern. Weil der Eigentümer kurzfristig offenbar ausstehende Verbindlichkeiten beglichen hat, kam der „Schandfleck“ an der Dönnstraße in Dortmund-Mengede am Donnerstag (2.12.) nicht unter den Hammer.
Die Nachricht war Thema vor und nach der Sitzung der Bezirksvertretung am Mittwochnachmittag (1.12.). Seit vielen Jahren fordern Politiker aller Parteien eine Lösung für das Areal in attraktiver Lage an der Siegburg- und Dönnstraße. Im Sommer keimte Hoffnung auf: Für einen großen Teil des Immobilienkomplexes hatte das Amtsgericht eine Zwangsversteigerung angeordnet. Daraus wurde nun nichts.
„Wir sind einfach nur erschüttert darüber, das sich das jetzt so entwickelt hat“, sagt SPD-Fraktionssprecherin Sylvia Dettke im Gespräch mit dieser Redaktion. „Wir haben gehofft, dass dieser Schandfleck endlich wegkommt. Wir werden aber weiter daran arbeiten, dass sich da etwas ändert.“ Dettke bleibt zuversichtlich: „Wir finden eine Lösung.“
„Eigentum verpflichtet“
Wie die aussieht, wollen die Ortspolitiker in interfraktionellen Runden sondieren, betont CDU-Fraktionssprecher Andreas Flur. „Ich befürchte aber, wir werden dafür jetzt wieder bei Null anfangen“, erklärt er.
Kürzlich habe er das Gespräch mit der Dortmunder Wirtschaftsförderung gesucht. Wirtschaftsförderer Torsten Klose habe sich zuversichtlich gezeigt, „dass wir endlich Schwung in die Sache bekommen“.
Bezirksbürgermeister Axel Kunstmann (Grüne) wirkt sichtlich verärgert, dass dieser Schwung nun vorerst ausbleiben muss. Mehrfach habe in den zurückliegenden Jahren der Eigentümer der maroden Immobilie eine Zwangsversteigerung abgewendet. Immer wieder scheiterten dadurch Überlegungen für eine künftige Entwicklung des Areals.
Kunstmann verweist jedoch auf Artikel 14 des Grundgesetzes. „Eigentum verpflichtet“, heißt es in Absatz 2. „Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“ Der Mengeder Bezirksbürgermeister schließt deswegen ein Zwangsenteignungsverfahren nicht aus. „Das ist möglich, auch wenn es kompliziert ist.“
Im Video: Entsetzen über die abgesagte Zwangsversteigerung unter www.rn.de/dortmund
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