Bodycams fürs Ordnungsamt – eine gute Idee

© Stephan Schuetze

Bodycams fürs Ordnungsamt – eine gute Idee

rnMeinung

Die Stadt darf ihre Ordnungsamts-Mitarbeiter mit Bodycams ausstatten - wenn die Politik es denn gestattet. Unser Autor findet: Die Kameras sollten in Dortmund, so schnell es geht, Standard werden.

Dortmund

, 14.10.2021, 20:41 Uhr / Lesedauer: 2 min

Der Landtag hat den Weg freigemacht: Kommunale Ordnungsbehörden können ihre Mitarbeiter mit Bodycams ausstatten. Die Dortmunder Politik sollte sich dem anschließen - und die Stadt Dortmund diese Option nutzen. Dafür gibt es gleich mehrere Argumente:

Erstens: Für die Polizei gibt es diese Möglichkeit schon länger. Da ist es nur folgerichtig, dass das Ordnungsamt gleichziehen darf. Denn auch Ordnungsamtsmitarbeiter bewegen sich im öffentlichen Raum, weisen auf Missstände und Defizite hin – und haben es mitunter auch mit renitenten bis rabiaten Zeitgenossen zu tun. Warum sollte ein Polizist Angriffe aufzeichnen dürfen, ein Ordnungsamtsmitarbeiter nicht? Zumal Ordnungsamt und Polizei teils im Rahmen von Ordnungspatenschaften gemeinsam unterwegs sind.

Zweitens: Die Auswertung von Videoaufnahmen gehört schon länger zur normalen Ermittlungstätigkeit. Es gibt Überwachungskameras an Orten, die als Schwerpunkte von Verstößen gelten – und die dabei helfen, solche Orte sicherer für alle zu machen. Die Unversehrtheit der Person und die Verhinderung von Straftaten wiegt für mich dabei schwerer als die Frage, ob mich die Kamera auf dem Weg zu meiner Lieblings-Falafelbude erfasst. Warum sollte mich das stören?

Oft genug werten Ermittler zudem im Rahmen von Untersuchungen auch Handyvideos von Zeugen aus, um sich ein Bild vom Geschehen zu machen. Oder sichten Videos in den sozialen Medien. Warum sollte es einem Ordnungsamts-Mitarbeiter (oder Polizisten) nicht möglich sein, im Falle einer eskalierenden Situation selbst Videos zu machen? Bodycams laufen ja nicht permanent, sondern dürfen laut den geltenden Regeln nur anlassbezogen aktiviert werden.

Jetzt lesen

Drittens: Bodycams können nicht nur Ordnungsamtler oder Polizisten vor Angriffen schützen – sondern die Aufnahmen können auch Betroffene von Maßnahmen entlasten oder unangemessenes Verhalten von Ordnungskräften dokumentieren. Denn im Zweifel wird auch das aufgezeichnet. Aus dieser Richtung wird übrigens in den USA die Diskussion um Bodycams geführt, während in Deutschland oft Datenschutz-Bedenken überwiegen.

Nötig ist freilich eine gesetzliche Regelung, die auch Betroffenen ermöglicht, das Einschalten der Bodycam zu verlangen, an die Aufnahmen zu kommen und die diese auch als Mittel interner Ermittlungen in den Ordnungsbehörden anerkennt. Der Berliner Rechtsprofessor Helmut Aden sieht hier Defizite. Die anzupacken sollte nun die nächste Sache des Landes sein.

Jetzt lesen