Hier, auf der untersten Etage der Thier-Galerie, knallte am 15. Dezember 2018 ein Böller. Das löste eine Panik aus.

© Abegg (A)

Massenpanik in der Thier-Galerie – Strafen für Böller-Werfer stehen fest

rnLandgericht

Im Dezember 2018 warf eine Gruppe Jugendlicher in der Thier-Galerie einen Böller und löste damit eine Massenpanik aus. Jetzt sind die letzten Urteile gesprochen worden.

Dortmund

, 06.04.2022, 18:12 Uhr / Lesedauer: 1 min

Die Massenpanik nach einem Böller-Wurf in der Thier-Galerie ereignete sich mitten im Weihnachtsgeschäft: An jenem 15. Dezember 2018 war die Thier-Galerie gut besucht. Viele Menschen tummelten sich in den Geschäften, um Geschenke zu kaufen.

Auf die Idee, einen sogenannten Polen-Böller zu zünden und dann die Reaktion der Kundinnen und Kunden zu beobachten, sollen die Jugendlichen von einem jungen Mann aus Wolfsburg gebracht worden sein. Der Auftraggeber versprach ihnen angeblich 50 Euro, weil er die zu erwartende Panik filmen und das Video anschließend im Internet veröffentlichen wollte.

Während der mutmaßliche Hintermann bereits in seiner Heimatstadt verurteilt worden ist, zog sich der Prozess gegen die mutmaßlichen Böllerwerfer am Dortmunder Landgericht über Monate hin. Die gesamte Verhandlung fand dabei aufgrund des jugendlichen Alters der Angeklagten unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Am Mittwoch hat das Landgericht nun die Urteile gegen die verbliebenen fünf Jugendlichen gesprochen. Die Verfahren gegen fünf weitere mutmaßliche Täter waren schon zuvor eingestellt worden.

Die Urteile: Ein junger Mann erhielt zwei Wochenend-Arreste, zwei weitere einen Dauerarrest von einer Woche und die anderen beiden Dauerarreste von drei Wochen.