Rudolf Mintrop steht seit dem 17.2. vor Gericht. Ihm wird Beihilfe zu den Morden von Niels Högel vorgeworfen. © Dieter Menne (Archiv)

Ex-Klinikums-Chef

Ist Rudolf Mintrop für einige Morde des „Todespflegers“ mit verantwortlich?

Im Fall des „Todespflegers“ Niels Högel steht nun auch Rudolf Mintrop, der ehemalige Chef des Dortmunder Klinikums vor Gericht. Der erste Prozesstag brachte überraschende Details ans Licht.

Dortmund (DO)

, 17.02.2022 / Lesedauer: 3 min

Der Prozess um Dortmunds Ex-Klinikums-Chef Rudolf Mintrop hat vor dem Oldenburger Landgericht begonnen. Dabei gab es gleich in der ersten Stunde interessante Details zu erfahren. Das beginnt bereits mit dem korrekten Namen des Angeklagten. Der lautet nämlich Rudolf Mintrop-Westheuser.

Auch bei der Verlesung der Anklage und der anschließenden Erläuterung durch den Vorsitzenden Richter Sebastian Bührmann stellte sich Bemerkenswertes heraus.

Erstens: Das Gericht wird die 85 Morde, deretwegen Niels Högel verurteilt wurde, nicht als erwiesen voraussetzen. Da es jetzt um Beihilfe zu Tötungsdelikten geht, werde man in jedem angeklagten Einzelfall überprüfen müssen, ob Högel die Taten wirklich begangen hat. Das Urteil aus dem Högel-Verfahren spielt zunächst also keine entscheidende Rolle.

Viele mögliche Straftaten sind bereits verjährt

Zweitens: Es geht ausschließlich um Beihilfe zu Tötungsdelikten. Alle anderen infrage kommenden Straftaten sind verjährt.

Drittens: Das exzellente Arbeitszeugnis für Niels Högel, das Mintrop unterschrieben hat und das dazu führte, dass er in Delmenhorst eine neue Stelle bekam und dort weitermorden konnte, wird keine weitere große Rolle spielen, da Mintrop nicht für Taten in Delmenhorst angeklagt ist.

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Viertens: Konkret wird Mintrop vorgeworfen, dass er spätestens Ende Oktober 2001 es für möglich gehalten habe, dass Niels Högel für den Tod von Patienten verantwortlich sein könnte. Gleichwohl sei er mit Rücksicht auf die Reputation der Klinik in Oldenburg nicht eingeschritten. So sei es Niels Högel ermöglicht worden, dass er am 17. November 2001, am 20./ 21. November 2001 und am 26. November 2001 eine Frau und zwei Männer durch das Verabreichen von Medikamenten habe töten können.

Vorwürfe gegen Mintrop werden zurückgewiesen

Mintrop wird sich zunächst nicht zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen äußern, sondern von seinem Schweigerecht Gebrauch machen, wie sein Anwalt Alexander S. K. Gruner in einem Eröffnungsstatement mitteilte. Gruner sprach von einer „reinen Verdachtshypothese“, die Anklage sei falsch und in wesentlichen Punkten angreifbar, so Gruner. Mintrop habe Niels Högel nie bei der Arbeit erlebt, er sei ein „Einzeltäter“.

Niels Högel gilt als der größte Serienmörder der deutschen Nachkriegsgeschichte, 2019 wurde er wegen 85-fachen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt.

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