In den letzten drei Jahren gab es insgesamt 267 Abschiebungen aus Dortmund. © dpa

Migration

Machen Bund und Land Vorgaben für Zahl der Abschiebungen aus Dortmund?

Wenn Flieger Richtung Balkan oder Afrika abheben, müssen dann vom Land gebuchte Plätze mit abgelehnten Asylbewerbern aus Dortmund besetzt werden? Das fragen die Grünen. Die Verwaltung gibt Antwort.

Dortmund

, 04.02.2021 / Lesedauer: 3 min

Die Zahl der Abschiebungen und Rückführungen von Asylbewerbern aus Dortmund ist in den vergangenen drei Jahren kontinuierlich zurückgegangen. Waren es im Jahr 2018 noch 107 Ausreisepflichtige, deren Rückführung von der Dortmunder Ausländerbehörde organisiert wurde, sank ihre Zahl im Jahr 2019 auf 104 und in 2020 auf 56.

Diese Zahlen nennt die Stadtverwaltung schriftlich auf eine Anfrage der Grünen zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste am 9. Februar. Die Grünen wollten auch wissen, ob und wie viele Abschiebungen in den drei genannten Jahren über den Dortmunder Flughafen erfolgt seien. Keine einzige Rückführung sei über den hiesigen Airport gelaufen, gab die Verwaltung zu Protokoll.

Stadt muss regelmäßig Bericht erstatten

Die Grünen argwöhnten, dass Flüge vom Land NRW gebucht worden sein könnten, die mit Abzuschiebenden hätten besetzt werden müssen. Sie wollten wissen, ob es Vorgaben vom Land oder vom Bund gebe, eine gewisse Anzahl von Abschiebungen zu gewährleisten. Beides hat die Stadtverwaltung verneint.

Wörtlich heißt es: „Es gibt keine Vorgaben seitens des Bundes oder des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) an kommunale Ausländerbehörden im Sinne einer Zielvorgabe oder Quotierung zur Anzahl von Rückführungen.“ Allerdings müssten die kommunalen Ausländerbehörden in NRW zu Personen mit Duldungsstatus und dem Stand ihrer Rückführung regelmäßig gegenüber den Regionalen Rückkehrkoordinationsstellen (RRK) bei der zuständigen Bezirksregierung berichten. Für Dortmund ist das Arnsberg.

Von den insgesamt 267 Rückführungen zwischen 2018 und 2020 wurde vornehmlich in die Länder des Westbalkans, nach Georgien, Armenien, Bangladesch, Pakistan, die Maghreb-Staaten, Libanon sowie Nigeria und Ghana abgeschoben.

Frist zur freiwilligen Ausreise abgelaufen

Zu den Gründen der sogenannten Ausreiseverpflichtung zählten abgelehnte

Asylanträge und Aufenthaltsrechte, bereits vorausgegangene Ausweisungsverfahren oder illegale Einreisen, teilt die Verwaltung mit. Zur konkreten Abschiebung selbst komme es, wenn die gesetzte Frist zur freiwilligen Ausreise abgelaufen sei und der Rückführung darüber hinaus kein Vollstreckungshindernis rechtlicher oder tatsächlicher Art wie zum Beispiel medizinische Gründe entgegenstünden.

Dabei wird laut Verwaltung jede Abschiebung einer Einzelperson oder einer Familie aus der Privatwohnung und der Straf- oder Abschiebehaft einzeln bewertet, vorbereitet und durchgeführt. Grundsätzlich suchten die Mitarbeiter der Ausländerbehörde die Menschen an ihrem Aufenthaltsort auf. Dabei würden sie sich ausweisen und um Zutritt bitten.

Keine besonderen Vorkommnisse

Den Betroffenen werde die Sach- und Rechtslage erläutert, und es werde ihnen ermöglicht, persönliche Gegenstände zu packen. Dann würden sie zum Flughafen oder bei sogenannten Landüberstellungen zu den mit dem Aufnahmeland vereinbarten grenznahen Übergabestellen gebracht.

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Besondere Vorkommnisse habe es bei den Abschiebungen der vergangenen Monate nicht gegeben, so die Stadtverwaltung. So wurden Menschen weder nachts noch aus Krankenhäusern, Schulen oder von ihrem Arbeitsplatz weg abgeschoben. Ebenso wenig wurden Abschiebungen in Corona-Risikogebiete durchgeführt. Es wurde auch keine Abschiebehaft angeordnet.

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