Der Impfpass ist nun auch Nachweis für Immunschutz gegen das Coronavirus. © dpa

Corona-Pandemie in Dortmund

Lockerungen für Geimpfte und Gesundete - so weist man Immunschutz nach

Die Lockerungen für Corona-Geimpfte und -Gesundete werfen Fragen auf. Von der Stadt Dortmund gibt es zur Frage, ob das Gesundheitsamt Nachweise zum Immunschutz ausstellt, eine klare Ansage.

Dortmund

, 03.05.2021 / Lesedauer: 3 min

Seit diesem Montag (3.5.) müssen sich Menschen mit vollständigem Corona-Impfschutz und Gesundete nicht mehr testen lassen, wenn sie etwa einen Friseur oder den Zoo besuchen und nach dem Prinzip „Click and Meet“ einkaufen wollen. Für zweifach Geimpfte reicht der Impfpass. Doch wie weist man eine überstandene Covid-19-Erkrankung nach, die nicht länger als ein halbes Jahr zurückliegen darf?

Der Dortmunder Immunologe Prof. Carsten Watzl vom Leibniz-Institut für Arbeitsforschung der TU Dortmund hatte darauf aufmerksam gemacht, dass die Laborberichte über einen positiven PCR-Test keinesfalls fälschungssicher seien und es auch keine einheitlichen Standards für Antikörper-Tests gebe.

Experte empfiehlt Schreiben vom Gesundheitsamt

Der beste offizielle Nachweis einer durchgemachten Infektion sei ein Schreiben vom Gesundheitsamt oder Arzt, mit dem das positive PCR-Testergebnis bestätigt werde, sagte der Immunologe in einem Interview mit der Tageszeitung „Welt“.

Bei der Stadt hat man allerdings nicht vor, amtliche Bescheinigungen ausstellen zu lassen. „Das Gesundheitsamt stellt keine Bescheinigungen für Geimpfte und Genesene aus. Als Nachweis für die Impfung dient der Impfausweis. Als Nachweis für eine durchgemachte SARS-CoV-2 Infektion dient die Laborbescheinigung über den positiven PCR-Test“, teilte Stadtsprecherin Anke Widow auf Anfrage mit.

So hält es auch die Stadt selbst als Betreiberin des Zoos, der nun auch von Geimpften und Gesundeten ohne vorherigen Schnelltest besucht werden kann. Wie viele Besucher am Montag von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht haben, konnte Anke Widow nicht sagen. „Der Zoo führt keine Erhebungen dazu durch, wie viele Menschen den Zoo aufgrund welcher erlaubten Voraussetzungen betreten“, teilte sie mit.

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In der vergangenen Woche hatte der Leiter des städtischen Gesundheitsamtes, Dr. Frank Renken, noch die neue Regelung kritisiert. Er sieht die Gefahr, dass auch zweifach Geimpfte und Genesene weiterhin andere Menschen anstecken könnten. Denn der Immunschutz schützt in der Regel zwar vor schweren Krankheitsverläufen, aber nicht generell gegen eine Ansteckung. Wenn mehr als 90 Prozent der Bevölkerung noch nicht in diesem Sinne immunisiert seien, nehme man in Kauf, dass das Infektionsgeschehen wieder aufflammen könne.

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