Mit einer langen Erklärung des Vorsitzenden Richters ist am Dortmunder Schwurgericht der Prozess um den gewaltsamen Tod eines Libanesen in Oestrich fortgesetzt worden. Nicht nur der wegen Mordes angeklagte 32-Jährige aus Marl verfolgte die Fortsetzung am Donnerstag (9.3.) mit Spannung.
Der Angeklagte räumt bisher lediglich ein, am Tattag mit in der Wohnung gewesen zu sein, in der der Ex-Mann seiner Freundin erstochen wurde. Für die tödlichen Stiche will er aber nicht verantwortlich sein.
Opfer wurde erstochen
Schon vor einigen Wochen hatte der Vorsitzende Richter einige „rechtliche Hinweise“ angekündigt. Dabei hatte er außerdem erklärt: „Wir sind nicht dafür da, zwingend eine Verurteilung herbeizuführen.“
Auf einen Freispruch darf der Angeklagte allerdings offenbar auch nicht hoffen. Das geht aus der jetzigen Erklärung des Gerichts hervor.
Rechtliche Hinweise
„Wenn wir dem Angeklagten nicht widerlegen können, dass ein anderer zugestochen hat, wird es schwierig mit einer Verurteilung wegen des Tötungsdelikts“, sagte der Richter. „Was dann aber auf alle Fälle übrig bleiben dürfte, ist eine gefährliche Körperverletzung.“
Der Vorsitzende stellte jedoch klar, dass diese Einschätzung nur vorläufiger Natur ist. „Wir haben noch viel aufzuklären und zu bewerten.“
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