Hundelose Spaziergänger und Jogger treffen im Wald auf unangeleinte Hunde und ihre Besitzer. Diese Kombination ist „ein ziemlich heißes Eisen“, sagte uns kürzlich Jörg Fittkau aus Dortmund.
Der 65-Jährige weiß das so genau, weil er direkt am Dorneywald in Oespel wohnt, dort mit seinem Hund spazieren geht und dabei immer wieder Zeuge hitziger und teils aggressiver Streits darüber wird, ob Hunde im Wald an die Leine müssen oder nicht. Er wandte sich an uns, weil er klar stellen wollte: Hunde dürfen auf Waldwegen ohne Leine unterwegs sein.
Wie heiß dieses Thema ist, zeigen auch die vielen, teils langen Kommentare, die User zu unserem Artikel bei Facebook posten: Manche sind für eine generelle Leinenpflicht, andere werben um Verständnis, dass Vierbeiner dringend freien Auslauf brauchen und niemandem etwas tun würden. Viele differenzieren: Solange Hunde auf ihre Besitzer hören, sei es kein Problem, wenn sie frei herumliefen. Doch leider treffe man immer wieder auf Vierbeiner, die nicht erzogen seien – und zum Beispiel Tieren oder Joggern hinterherjagten.
Neben all den subjektiven Ansichten wird auch deutlich: Nicht allen ist klar, wann ein Hund angeleint werden muss und wann nicht. Ganz verwunderlich ist das nicht, denn es spielen mehrere Gesetze, Verordnungen und Satzungen eine Rolle. Wir klären auf.

Wer regelt eine Leinenpflicht?
Zunächst: Leinenpflicht ist in Deutschland Ländersache. Das heißt, dass jedes Bundesland andere, teils unterschiedliche Regelungen hat. Wer mit seinem Vierbeiner in den Urlaub fährt, sollte aufpassen und sich informieren. Über die Landesbestimmungen hinaus können überdies auch Städte und Gemeinden weiterführende eigene Richtlinien aufstellen.
Was sagt das Land NRW zur Leinenpflicht?
Entscheidend ist hier vor allem ein Gesetz: Das Hundegesetz für das Land NRW, erlassen im Jahr 2002. Dort steht gleich zu Beginn, in Paragraf 2, die Maxime, die bei allen Regeln die vordringlichste ist: „Hunde sind so zu halten, zu führen und zu beaufsichtigen, dass von ihnen keine Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgeht.“ Um Gefahren zu vermeiden, bestimmt das Gesetz eine Reihe an Orten, an denen Hunden in jedem Fall eine Leine umzulegen ist. So gilt Leinenpflicht
- in Fußgängerzonen, Einkaufsstraßen und anderen innerörtlichen Bereichen, Straßen und Plätzen mit vergleichbarem Publikumsverkehr;
- in der Allgemeinheit zugänglichen, umzäunten Park-, Garten- und Grünanlagen und auf Kinderspielplätzen;
- bei öffentlichen Versammlungen, Umzügen, Festen und sonstigen Events mit Menschenansammlungen;
- in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kitas.
Welche Hunde-Regeln gelten darüber hinaus in Dortmund?
In Dortmund gibt es eine Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung der Stadt, die die Regeln des landesweiten Gesetzes noch schärfer fasst. Sie schreibt vor, dass auf „Straßen und Anlagen“ Hunde nur angeleint geführt werden dürfen. Zu Straßen zählen alle Flächen, die der öffentliche Verkehr nutzt, Autos müssen dort nicht zwingend fahren. Leinenpflicht besteht außerdem auf allen Plätzen, in Fußgängerzonen, Durchgängen und auf Geh- und Radwegen. Auf Spielplätze dürfen Hunde generell nicht – auch nicht angeleint.
In Bus und Bahn sind Hunde anzuleinen.

Wie sieht es abseits von Straßen und Plätzen aus?
Wenn, dann kommt es meist in freierer Natur zu Zoff zwischen Hundehaltern und Spaziergängern oder Radfahrern. Kein Wunder, hier ist die Rechtslage auch etwas kniffliger. Hinzu kommt: Bis vor ein paar Jahren gab es keine einheitlichen Leinenpflicht-Regeln in den Naturschutzgebieten Dortmunds. Dieses Wirrwarr mag noch in den Köpfen mancher nachwirken.
Dabei hat die Stadt dem Durcheinander mit einem neuen Landschaftsplan ein Ende gesetzt: Die Satzung ist seit dem 6.11.2020 rechtskräftig und sieht vor, dass Hunde in Naturschutzgebieten oder anderen geschützten Landstrichen auf den Wegen an der Leine zu führen sind.
Aber: Es gibt eine Ausnahme, um die nicht immer alle wissen und die oft Streit hervorruft. Im Wald dürfen Hunde ohne Leine laufen, müssen dann aber auf den Wegen bleiben. Das sieht so auch das Landesforstgesetz vor. Wichtig ist hier, dass die Hunde „im Einflussbereich“ der Halter bleiben, wie die Stadt es nennt. Das heißt: Die Tiere dürfen nicht so weit vor- oder hinterherlaufen, dass der Halter nicht eingreifen kann, wenn ein Konflikt droht.
Warum müssen Hunde auf den Wegen bleiben?
Hier hat die Stadt Dortmund eine klare Antwort: „Beim Wegegebot geht es um den Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen.“ Laufen Hunde abseits der Wege, bestehe die Gefahr, dass sie Wild und Vögel hetzen, Vegetation oder Tierfutter mit ihrem Kot verunreinigen oder beim Baden in Gewässern zum Beispiel Laichfäden von Amphibien zerstören.
Eine Möglichkeit, seinen Hund von der Leine zu lassen, gibt es auf diversen Hundewiesen.

Gelten alle Regeln für alle Hunde gleichermaßen?
Nein – und auch das verkompliziert mitunter den Streit um Hundeleinen in Naturschutzgebieten. Denn: Aus dem Landeshundesetz ergeben sich Ausnahmen. Sogenannte „gefährliche Hunde“ und „Hunde bestimmter Rassen“ müssen auch auf Waldwegen angeleint bleiben. Zu den „gefährlichen Hunden“ zählen zum Beispiel Pitbulls und Bullterrier; zu den „Hunden bestimmter Rassen“ Mastiffs und Rottweiler.
Diese Hunde müssen generell außerhalb der eigenen vier Wände (auch in Fluren, Aufzügen, Treppenhäusern) so an der Leine geführt werden, dass keine Gefahr von ihnen ausgeht. Zudem brauchen sie einen Maulkorb oder Ähnliches. Hier gibt es allerdings Ausnahmeregelungen, die individuell zu beantragen sind.

Was passiert, wenn sich jemand nicht an die Leinen-Regeln hält?
Hundehalter, die gegen die Leinen-Regeln verstoßen, handeln ordnungswidrig. Dies kann geahndet werden. Die Stadt erklärt: Hält jemand zum Beispiel die Festsetzungen des Landschaftsplans in Dortmund nicht ein und ist der Name des Halters/der Halterin bekannt, so kann die Untere Naturschutzbehörde beim Umweltamt einen Anhörungsbogen versenden und zur Stellungnahme auffordern. Anhand des ausgefüllten Bogens werde entschieden, ob der Halter mit einer schriftlichen Verwarnung davon kommt oder ob ein Verwarngeld erhoben wird. Das liegt in Dortmund bei 55 Euro.
Nach den jüngsten Auseinandersetzungen im Dorneywald, wo ein wohl verärgerter Hundebesitzer die Leinenregeln im Wald noch mal eigenmächtig an Bäume gepinnt hat, appelliert die Stadt noch mal daran: Alle, die im Wald Erholung suchen, sollen „friedvoll“ miteinander umgehen und gegenseitig Rücksicht nehmen.
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