Konsequenzen für Impfverweigerer in Dortmund Gesundheitsamt verhängt die ersten Jobverbote

Impfverweigerer: Gesundheitsamt verhängt die ersten Jobverbote
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Lange hat es gedauert, bis die einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht in Dortmund gegriffen hat. Inzwischen hat das Gesundheitsamt den ersten Impfverweigerern verboten, ihrem eigentlichen Beruf nachzugehen - und es könnten noch mehr werden.

Seit dem 15. März 2022 müssen Beschäftigte in Einrichtungen des Gesundheits- und Pflegebereichs nachweisen, dass sie geimpft oder genesen sind oder aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können. Sonst drohen ihnen Konsequenzen.

Zeit für die Prüfung

Das Land NRW hatte den Kommunen bis zum 15. Juni Zeit eingeräumt, die Prüfungen der Nachweise abzuschließen. Sie sollten sich auch einen Überblick über die gesundheitliche und pflegerische Versorgung im Gesamten verschaffen. Noch vor Mitte März war bekannt geworden, dass die Impfpflicht bundesweit nicht konsequent zum Stichtag umgesetzt werden kann.

Viele ungeklärte Fälle

Das erste Tätigkeitsverbot für einen Impfverweigerer hat das Dortmunder Gesundheitsamt am 8. August ausgesprochen, wie die Pressestelle der Stadt auf Nachfrage unserer Redaktion mitteilt. Zuvor habe man das an Fristen gebundene Verwaltungsverfahren durchgeführt.

Bis zum 20. Oktober hat das Gesundheitsamt demnach 52 Personen untersagt, ihrer eigentlichen Arbeit nachzugehen. 62 weitere Fälle müssten noch geklärt werden. „Es werden gegebenenfalls noch Tätigkeitsverbote ausgesprochen“, heißt es in der schriftlichen Antwort. Bei den Meldungen und bei den ausgesprochenen Tätigkeitsverboten seien alle zu berücksichtigenden Einrichtungen betroffen.

Neue Aufgabenfelder

In welchem Bereich die meisten Tätigkeitsverbote verhängt wurden, teilt die Stadt nicht mit. Aus Datenschutzschutzgründen könne man dazu keine Angaben machen, heißt es. „Aufgrund der geringen Anzahl der ausgesprochenen Tätigkeitsverbote bestünde sonst die Möglichkeit der Stigmatisierung einzelner Berufsgruppen.“

Bei den noch zu klärenden Fällen müssten beispielsweise noch Anhörungsbögen beziehungsweise Stellungnahmen der Einrichtungsleitungen und der Betroffenen ausgewertet werden, schreibt die Pressestelle. Oder die Betroffenen hätten diese noch nicht beantwortet. Zudem stünden noch ärztliche Zeugnisse aus oder befänden sich in der Prüfung.

Dr. Frank Renken ist der Leiter des Dortmunder Gesundheitsamts, das die Tätigkeitsverbote ausspricht.
Dr. Frank Renken ist der Leiter des Dortmunder Gesundheitsamts, das die Tätigkeitsverbote ausspricht. © Stephan Schuetze

Tätigkeitsverbote habe das Gesundheitsamt für neun städtische Mitarbeiter ausgesprochen, heißt es weiter. Alle Betroffenen würden in anderen Aufgabenfeldern der Stadtverwaltung Dortmund eingesetzt. Die Einsatzorte richteten sich nach der jeweiligen Qualifikation und der beruflichen Erfahrung der Person.

Allein für sieben Angehörige von Feuerwehr und Rettungsdienst der Stadt Dortmund wurden Tätigkeitsverbote ausgesprochen.

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