Hinterlassenschaften von Hunden auf Gehwegen und Grünflächen sind für viele Dortmunder und Dortmunderinnen ein Ärgernis. Die Stadt Bottrop hat den braunen Tretminen nun den Kampf angesagt - indem sie Hundehalter verpflichtet, immer einen Plastikbeutel für die Häufchen ihrer Tiere dabei zu haben. Andernfalls droht ein Bußgeld. Ist diese Pflicht auch ein Modell für Dortmund?
Grundsätzlich ist Hundekot im öffentlichen Raum auch für das Dortmunder Ordnungsamt ein Ärgernis, heißt es von der Behörde. Es gebe zwar keine statistische Erfassung entsprechender Beschwerden, „dennoch haben solche Delikte in den vergangenen Jahren nicht spürbar abgenommen“.
Mehr Bußgeld aber später
Es scheine weiterhin Hundehalter und -halterinnen zu geben, die ihrer Pflicht, die Hinterlassenschaften ihrer Tiere zu beseitigen, nicht nachkommen. Diese bestehe nämlich bereits gemäß § 13 Absatz 2 der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Dortmund. Eine darüber hinausgehende Pflicht, Hundekotbeutel mitzuführen, ziehe die Stadtverwaltung aktuell nicht in Erwägung.
Werden die Verunreinigungen auf Straßen und in Grünanlagen nicht beseitigt, könne ein Verwarn- beziehungsweise Bußgeld festgesetzt werden - in der Regel für liegengelassenen Hundekot von 75 Euro. Das ist sogar mehr, als die 55 Euro, die in Bottrop für Menschen fällig werden, die ohne Beutel erwischt werden, setzt aber eine bereits eingetretene Verunreinigung voraus.
„Bußgelder können aber nicht nur verhängt werden, wenn Außendienstkräfte des Ordnungsamtes die Personen ‚auf frischer Tat‘ erwischen“, so das Ordnungsamt weiter. Vielmehr sei dies auch möglich, wenn es belastbare Hinweise auf die Verursacher oder Verursacherinnen unter Angabe von Tag und Ort gebe.
Kontrollen allein helfen nicht
Das Ordnungsamt betont, dass gemessen an der Anzahl der Hundehalter und Hundehalterinnen in Dortmund, der Anteil derer, die ihrer Pflicht nicht nachkommen, gering sei. Die Behörde gehe aber jedem konkreten Hinweis nach und setzte bei Bedarf auch temporär Kontrollen in besonders auffälligen Gebieten ein.
„Klar ist aber auch, dass Kontrollen und Sanktionen allein das Problem im öffentlichen Straßenraum nicht lösen werden“, betont das Ordnungsamt. „Es ist zwar davon auszugehen, dass Verwarn- und Bußgelder bei den betroffenen Hundehaltern und Halterinnen (zumindest für eine gewisse Zeit) Wirkung zeigen, entscheidend ist aber, dass es zu einer nachhaltigen Bewusstseinsänderung kommt.“
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