Klage gegen Nachtflüge am Flughafen Dortmund Termin für öffentliche Verhandlung in Münster

Von Henry Kuske
Die SGF klagt gegen Nachtflüge am Flughafen Dortmund
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Bei der Diskussion um die Ausweitung der Flugzeiten am Dortmunder Flughafen stoßen seit Jahren Interessen aneinander. Nachtflüge würden Reisenden ein breiteres Angebot ermöglichen, gleichzeitig aber auch die Nachtruhe der Anwohner stören. Für die Interessen der Anwohner setzt sich die Schutzgemeinschaft Fluglärm (SGF) erneut mit einer Klage gegen den Nachtflugbetrieb nach 22 Uhr ein. Jetzt gibt es einen ersten Verhandlungstermin.

Damit die SGF beim Prozess optisch stark vertreten ist, hatte die SGF Mitstreiter jüngst darum gebeten, an der Verhandlung teilzunehmen und die drei SGF-Kläger durch ihre Anwesenheit voll zu unterstützen. Die Verhandlung vor dem OVG Münster ist für Freitag, 23. August, um 10 Uhr in Münster, Aegidiikirchplatz 5, im Sitzungssaal zwei, angesetzt.

Das ist der Hintergrund der Klage

  • Am 23. Mai 2014 wurde die erste Genehmigung zur Ausweitung der Betriebszeiten von der Genehmigungsbehörde, der Bezirksregierung Münster, erteilt.
  • Nach erfolgreichem Intervenieren der SGF wurde diese Genehmigung für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt.
  • Um den Dortmunder Flughafen für Airlines attraktiver zu machen, erließ die Bezirksregierung 2018 aber eine neue Änderungsgenehmigung und damit wurden die besagten Nachtflüge wieder zugelassen.
  • Das OVG erklärte nach erneuter Klage der SGF (bzw. mehreren Klägerinnen) auch diese Änderungsgenehmigung im Januar 2022 letztendlich für rechtswidrig. Sie stellte aber auch einen öffentlichen Bedarf zur Zulassung von Nachtflugverkehren am Dortmunder Flughafen fest.
  • Am 23. August geht es nun um eine Klage, die sich gegen eine Änderungsgenehmigung der Bezirksregierung Münster richtet, welche die Entscheidung des OVG aus Januar 2022 erneut aushebelte.