Wo darf der Stand der Initiative „11. Gebot“ stehen? Darum dreht sich der Streit beim Evangelischen Kirchentag in Dortmund. © picture alliance / dpa
Evangelischer Kirchentag
Streit um Standort: Kirchenkritiker drohten mit Gang zum Verwaltungsgericht
Der Evangelische Kirchentag hat am Fronleichnamstag seinen ersten großen Streit erlebt. Eine kirchenkritische Initiative drohte, beim Verwaltungsgericht einen Eilantrag einzureichen.
Die kirchenkritische Initiave „11. Gebot – du sollst deinen Kirchentag selbst bezahlen“ fühlt sich von der Polizei ungerecht behandelt und drohte mit dem Gang zum Verwaltungsgericht. Erst nach mehreren Stunden und dem Einschalten eines Anwalts kam es zur Einigung.
Wie Maximilian Steinhaus von der Initiative gegenüber unserer Redaktion berichtete, wollte man einen Infostand auf dem Willy-Brandt-Platz zwischen der U-Bahnstation Reinoldikirche und dem Ostenhellweg aufbauen. „Den Standort haben wir bereits vor Monaten angemeldet und auch genehmigt bekommen“, sagt Steinhaus.
Allerdings, räumt Steinhaus ein, habe in dem Bescheid auch gestanden, dass der ganz konkrete Standort am Tag der Veranstaltung, eben Fronleichnam, noch von der Polizei festgelegt werde.
Ärger am Pylon
Und genau dabei gab es gegen Mittag Ärger. Wie Steinhaus berichtete, habe die Polizei ihnen einen Platz Richtung Kampstraße neben dem Pylon zugewiesen. „Das ist weit ab von den Fußgängerströmen, da kommt kein Mensch vorbei. Wir wollten auf dem Platz Richtung Ostenhellweg. Das hat die Polizei abgelehnt“, sagt Steinhaus.
Seine Initiative fühle sich ungerecht behandelt: „Kirchentagsstände dürfen stehen, wo sie wollen, ohne Rücksicht auf irgendwelche Flucht- und Rettungswege, und wir werden in die Ecke gedrängt. Das geht nicht.“ Die Initiative schaltete einen Anwalt ein. Erst als der zum Ort des Geschehens gekommen sei, habe man sich geeinigt, berichtete Steinhaus: Die Initiative durfte ihren Stand auf der anderen Seite des Ostenhellwegs Richtung Europabrunnen aufbauen. „Das ist für uns akzeptabel“, sagte Steinhaus. Allerdings ärgere es ihn schon, dass auf dem Platz, den man ursprünglich gewollt habe, sich wenig später ein Chor aufstellen und dort singen durfte. „Die durften, wir nicht“, sagt Steinhaus.
Das sagt die Polizei
Die Polizei bestätigte sowohl den Streit als auch die Einigung. Es sei um die Einhaltung von Flucht- und Rettungswegen gegangen. Dafür, dass ein Chor stehen dürfe, wo ein Stand nicht stehen dürfe, gebe es eine einfache Erklärung: „Menschen können im Falle eines Falles schnell zur Seite treten, bei großen Aufbauten und einem Stand sieht das anders aus“, sagt Polizeisprecher Gunnar Wortmann auf Anfrage.
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