Kritik am Industriegebiet „Dicken Dören“ bleibt Stadt Dortmund sieht kaum eine Klage-Chance

Stadt Dortmund sieht kaum eine Chance auf Klage gegen „Dicken Dören“
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Die Stadt Dortmund wird – aller Voraussicht nach – nicht gegen das geplante Waltroper Gewerbe- und Industriegebiet „Im Dicken Dören“ klagen. Das ist der Tenor einer schriftlichen Stellungnahme des Dortmunder Planungsdezernenten an die Bezirksvertretung Mengede sowie einer Berichterstattung in der BV-Sitzung am 30. November.

Seit mehr als vier Jahren wehren sich Anwohner in Groppenbruch gegen die Umsiedlung des Waltroper Spezial-Lkw-Herstellers Langendorf auf die derzeit landwirtschaftlich genutzte Fläche zwischen der Stadtgrenze am Groppenbach und dem Dortmund-Ems-Kanal.

Bei Einwohnerversammlungen, Protestkundgebungen der „Aktionsgemeinschaft gegen den Dicken Dören“ und vor allem im Vorfeld der Kommunalwahl 2020 hatten unter anderem der damalige Oberbürgermeister Ullrich Sierau und Planungsdezernent Ludger Wilde eine Klage gegen das Industriegebiet nicht ausgeschlossen.

Das Waltroper Planverfahren ist mittlerweile weit fortgeschritten. Bereits seit dem 8. Juli 2022 ist der geänderte Flächennutzungsplan der Stadt Waltrop rechtsgültig. Nach neuerlichen öffentlichen Auslagen will der Waltroper Stadtrat den Bebauungsplan im Frühjahr 2023 beschließen.

Klagemöglichkeit begrenzt

Ein Normenkontrollverfahren könne die Stadt Dortmund erst dann einleiten, wenn der Waltroper Bebauungsplan rechtskräftig sei, heißt es im Schreiben von Planungsdezernent Ludger Wilde an die Mengeder Bezirksvertretung (BV). Dann werde die Dortmunder Verwaltung prüfen, wie Waltrop mit den „Anregungen und Eingaben der Stadt Dortmund“ zum Bebauungsplan umgegangen sei.

Die Möglichkeiten einer Klage indes scheinen begrenzt. Ludger Wilde schreibt: „Hierbei müsste die Stadt Dortmund nachweisen, dass sie in ihrer Planungshoheit beeinträchtigt wird und dass das interkommunale Abwägungsgebot verletzt ist.“

Konkreter wurde ein Vertreter des Planungsamtes in der BV-Sitzung. Ein Ansatzpunkt sei womöglich eine unzureichende Waltroper Prüfung von Alternativstandorten zum „Dicken Dören“. Allerdings: Aus rechtlicher Sicht könne die Nachbarstadt auf ihrem Gebiet planen und bauen, soweit davon nicht bereits bestehende Dortmunder Planungsverfahren tangiert werden. Das ist in Groppenbruch aber nicht der Fall.

Eine Landkarte mit einer Skizze der Fläche des geplanten Industriegebiets.
Vom geplanten Industriegebiet "Im Dicken Dören" bis zu den Häusern an der Groppenbrucher Straße sind es nur gut 200 Meter. Dazwischen liegt mit dem Groppenbach die Stadtgrenze. © Skizze Hasken

Die Kritik am „Dicken Dören“ richtet sich vor allem gegen weitere Belastungen durch Lärm und Verkehr, den Eingriff in den regionalen Grünzug sowie die Flächenversiegelung mit Folgen für das Stadtklima. All das seien allerdings keine Gründe, die eine Klage der Stadt vor Gericht zulassen würden.

Planungsdezernent Ludger Wilde: „Im Gegensatz dazu können sich von dem Bebauungsplan betroffene Bürger*innen (Grundstück in direkter Nachbarschaft zum Plangebiet) oder anerkannte Naturschutzverbände auf weitergehende Rechte berufen.“

Groppenbrucher Anwohner, die die BV-Sitzung im Saalbau verfolgten, und die meisten Bezirksvertreter zeigten sich angesichts des engen Rahmens, den die Verwaltungsgerichtsordnung Nordrhein-Westfalen zulässt, enttäuscht. „Eher frustrierende Nachrichten“, kommentierte Bezirksbürgermeister Axel Kunstmann (Grüne). Die Fraktionen von SPD, Grünen und Linke/Die Partei hatten seit Beginn der Waltroper Planungen das Aktionsbündnis unterstützt.

Bündnis zieht Anwalt hinzu

„Man muss damit als Bürgerin der Stadt Dortmund leben, aber es ist schon enttäuschend“, sagt Stefanie Hugot, Sprecherin des Aktionsbündnisses, im Gespräch mit dieser Redaktion. Am Donnerstag (8.12.) habe sich das Aktionsbündnis getroffen, um das weitere Vorgehen zu beraten.

Eine renommierte und auf Baurecht spezialisierte Kanzlei soll die Chancen für eine erfolgreiche Klage der Groppenbrucher Anwohner gegen den Bebauungsplan prüfen. „Aus Bürgersicht ist ein Normenkontrollverfahren erfolgversprechend“, sagt Stefanie Hugot. „Das bezahlt man aber nicht aus der Rechtsschutzversicherung.“

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