
© Oliver Volmerich
„Falsch, falscher, am falschesten“ – Stadt widerspricht Friseurmeisterin
Corona-Impfung
Zwei Friseurinnen wollen sich impfen lassen. Eine kommt rein, dann stehen beide vor der Tür. Die Stadtverwaltung nimmt Stellung. Alles lief rechtens. Und: Ermessenspielräume gibt es nicht.
Barbara Dörmann-Schulz wollte sich mit einer Kollegin gegen Corona impfen lassen. Beide sind Friseurinnen, 50 Jahre alt und machen Hausbesuche bei ihren älteren Kundinnen und Kunden. Barbara Dörmann-Schulz passierte den Check-In-Bereich des Dortmunder Impfzentrums. Ihre Kollegin wurde abgewiesen.
Am Ende standen beide ungeimpft vor der Tür. Der Grund: Beide sind laut Impfverordnung des Landes noch nicht impfberechtigt. Dörmann-Schulz wandte sich an diese Redaktion. Sie sieht keinen Unterschied, ob sie ältere Kunden in deren Wohnung oder in einer vollstationären Einrichtung frisiert.
Friseure, die betagte Kunden in Heimen besuchen, haben laut Verodnung das Anrecht auf eine Schutzimpfung. Barbara Dörmann-Schulz mutmaßte aufgrund ihres Erlebnisses im Impfzentrum „eine Menge Ermessensspielraum“.
Stadt widerspricht Darstellung
Dem widerspricht Stadtsprecherin Anke Widow vehement. Den gebe es keineswegs. „Das sind Vorwürfe, die jedweder Grundlage entbehren“, sagt Widow. „Im Impfzentrum ist niemand geimpft worden, ohne dass er eine Berechtigung hatte“, betont sie. „Wir sind an Recht und Gesetz gebunden und halten uns an die Impfverordnung.“
Die Stadtsprecherin widerspricht der Darstellung von Barbara Dörmann-Schulz, Restmengen Impfstoff würden am Abend an Familienmitglieder und Bekannte im Impfzentrum verimpft. Gegenüber dieser Redaktion hatte die Friseurin eine „ganz nahe Quelle“ genannt.

Barbara Dörmann-Schulz hatte einen Termin im Impfzentrum. Sie wurde zwar eingelassen, aber dann doch abgewiesen - zurecht, sagt die Stadt. © Uwe von Schirp
Zudem hatte sie auf abendliches Anstellen für spontanes Verimpfen von Resten verwiesen. „Das ist falsch, falscher, am falschesten.“ Sogenannte Restmengen gebe es nur sehr wenige, erklärt Widow. Nämlich dann, wenn aus einem angebrochenen Impfstoff-Fläschchen, einem „Vial“, zum Beispiel nur drei der sechs Dosen aufgezogen und verimpft worden seien.
„Priorisierungsgruppen sind bindend“
Dann würde im Impfzentrum zum Hörer gegriffen und gezielt Impfberechtigte angerufen, erklärt Anke Widow – Polizisten etwa, oder Feuerwehrleute. „Eine Schlange gibt es nicht“, betont die Stadtsprecherin. Restmengen würden somit auch nicht weggeworfen.
Die von Land und Bund vorgegebenen Priorisierungsgruppen seien „bindend für die Stadt“. Ein Abweichen von der Priorisierung würde demjenigen den Impfstoff wegnehmen, der einen Anspruch habe.
Anke Widow sagt: „Beide Frauen hatten keine Berechtigung. Sie haben keine Impfung erhalten, weil es uns so vorgegeben wird.“ Warum Barbara Dörmann-Schulz beim Check-In eingelasen wurde, ihre Kollegin allerdings nicht, sei im Nachhinein nicht mehr zu klären.
Geboren 1964. Dortmunder. Interessiert an Politik, Sport, Kultur, Lokalgeschichte. Nach Wanderjahren verwurzelt im Nordwesten. Schätzt die Menschen, ihre Geschichten und ihre klare Sprache. Erreichbar unter uwe.von-schirp@ruhrnachrichten.de.
