Die Stadt Bottrop hat per Verordnung Hundehalter und -halterinnen dazu verpflichtet, immer, wenn sie mit ihrem Tier unterwegs sind, einen Beutel für Kot dabei zu haben. Werden sie ohne erwischt, wird ein Bußgeld fällig. In unserer Frage des Tages haben wir die These aufgestellt, dass das auch ein Modell für Dortmund ist. Viele der teilnehmenden Nutzer und Nutzerinnen stimmen uns zu – es gibt aber auch gute Gegenargumente.
„1000 € Bußgeld“
Thomas Thiemann begrüßt die Idee und schreibt: „In einigen Straßen muss man höllisch aufpassen, um die Schuhe nicht neu ‚besohlt‘ zu bekommen. Das hat nichts mit gegenseitigem Respekt zu tun. Dann muss man mit Strafen Abhilfe schaffen.“
Auch „Tatschi Kobalt“ hält eine bußgeldbewehrte Pflicht für angemessen: „Jeder kann die Hinterlassenschaften weg machen. Das gehört sich so. Wer das nicht macht sollte zahlen und zwar richtig 300 € mind. Ich bin selbst Hundehalter.“
Markus Godecki sieht sogar Bedarf für noch höhere Strafen: „Zudem sollte das Liegenlassen des Kots empfindlich bestraft werden mit z.B. 1000 € Bußgeld. Dieses gilt im Übrigen auch in den Waldstücken ind Dortmund. Es ist ekelerregend, dass diese Verschmutzung eher als Bagatelle abgetan wird.“
„Uneinsichtige Hundehalter“
Skeptisch sieht „Steffi S.“ das Bußgeld-Modell, spricht sich aber grundsätzlich auch dafür aus: „Ich bin selbst Hundehalter und ärgere mich ebenfalls massiv über die mutwillig liegen gelassenen Hinterlassenschaften uneinsichtiger Hundehalter. Ob dadurch jedoch tatsächlich die Hundehaufen eingesammelt und beseitigt werden, wird trotz fraglich bleiben.“
„R. Pitula“ meint, dass eine Pflicht zum Hundekotbeutel nicht notwendigerweise auch zum Aufsammeln des Hundekots führe und fordert strenge Kontrollen: „Hundehalter, die die Hinterlassenschaften sowieso nicht aufsammeln wollen, tackern sich ein Tütchen in die Jackentasche und können es jederzeit vorzeigen.“
„Behälter mit Kotbeuteln“
Einige Teilnehmer unserer Umfrage sprechen sich aber auch ausdrücklich gegen eine Pflicht aus und machen stattdessen andere Vorschläge. So schreibt Heide Sarach: „Die Stadt sollte Behälter mit Kotbeuteln aufstellen, wo dann gleichzeitig die Beutel entsorgt werden können. Bezahlbar von der Hundesteuer.“
Jürgen Hartwig sieht einen Anlass für eine Bußgeld-Regelung, will diese aber nicht bloß an den mitzuführenden Beutel knüpfen: „Bußgeld ja, aber nur für die, die es liegenlassen. Nach dem Verursacherprinzip. Ein fehlender Beutel stellt alle Hunde und Halter unter Generalverdacht.“
Hinweis der Redaktion: Dieser Artikel erschien ursprünglich am 6. Januar 2025.