Ein Nadelöhr ist das Burgtor schon seit mehr als 170 Jahren - seit die Eisenbahn durch Dortmund rollt. Anfangs wurden Fußgänger und Pferdefuhrwerke vom „Taumaker“, einer Schranke mit Wärter, gestoppt. Mit Zunahme des Eisenbahnverkehrs wurde das für den Verkehr in der aufstrebenden Großstadt mehr und mehr zum Ärgernis.
Seit 1910 fährt die Bahn auf einem höher liegenden Damm, der die Nordstadt von der City trennt. Damals entstand auch die Stahlbrücke, die den Übergang markiert. Sie ist im Laufe der Jahrzehnte vor allem durch den gewachsenen Autoverkehr viel zu eng geworden.

Doch es gibt Hoffnung auf Besserung: Die Bahn AG muss für den Ausbau des Bahnknotens Dortmund für den schnellen RRX-Regionalverkehr das Gleisbett östlich des Hauptbahnhofs erweitern. Die Stadt setzt darauf, dass dafür nicht nur ein Gleis angebaut wird, sondern die mehr als 110 Jahre alte Brücke komplett erneuert wird.
Das will die Stadt dazu nutzen, die Durchfahrt zu verbreitern, zu erhöhen und die kurvige Zufahrt von der Leopoldstraße im Norden auf das Burgtor zu begradigen.
Pläne in der Schublade
Pläne dafür hat die Verwaltung schon in der Schublade. Sie sollen die Barrierewirkung des Burgtors zur Nordstadt verringern und vor allem mehr Platz für den Radverkehr mit Anschluss an wichtige Radrouten schaffen.
Konkret sollen die Durchfahrtshöhe von heute 3,60 Meter auf bis zu 4,50 Meter erhöht und der Querschnnitt von heute 20 Meter um 6,25 Meter erweitert werden. „Durch den neuen Querschnitt werden für den Fuß-/Radverkehr komfortable und sichere Aufenthaltsflächen und Verbindungen geschaffen. Die drei Fahrspuren für den Kfz-Verkehr teilen sich in eine Fahrspur Richtung Nordstadt und zwei Abbiegespuren Richtung Wall“, heißt es zur Erläuterung.

Die neue begradigte Zufahrt von der Leopoldstraße bietet nach Überzeugzug der Stadtplaner auch „das Potenzial, das Entrée zur Münsterstraße und die Entwicklungsflächen im Umfeld der Leopoldstraße neu zu gestalten“. So soll nördlich des Burgtors am Übergang zur Münsterstraße ein neuer Stadtplatz entstehen.
Das Problem ist: Die Ideen der Stadt basieren auf der Vorplanung der Bahn für den RRX-Ausbau. Die ist allerdings schon wieder Makulatur. Denn weil für das „Deutschland-Takt“-Programm des Bundes auch der Fernverkehr ausgebaut werden soll, muss die komplette Planung neu aufgerollt werden.
Planungen beginnen neu
„Wir sind wieder auf Anfang gesetzt“, erklärt Michael Kolle als Projektleiter der DB Netz AG den Stand der Planungen. Eine Realisierung der Pläne ist damit wohl erst deutlich nach 2030 möglich. Wobei es schon klar ist, dass das Gleisbett in Höhe Burgtor auf jeden Fall erweitert werden muss. Ob die Brücke dafür komplett neu gebaut wird, ist für Kolle allerdings noch offen.
Die Stadt möchte aber gewissermaßen schon die Weichen dafür stellen. Der Rat der Stadt soll ein sogenanntes „Verlangen“ gegenüber der Deutschen Bahn aussprechen. Damit wird die DB Netz AG formell aufgefordert, den Brücken-Neubau zu prüfen und die Kosten zu schätzen.

Zugleich soll der Rat die Verwaltung beauftragen, eine Planungsvereinbarung für die weitere Planung mit der Deutschen Bahn AG abzuschließen. Es gelte, die Gelegenheit zu nutzen, die sich durch die Erneuerungspläne der Bahn ergibt, heißt es. „Wird durch die Stadt darauf verzichten, ein Verlangen auszusprechen, würde die Deutsche Bahn die Brücke an der heutigen Stelle ohne Änderung der Lage der Straße mit gleichen Randbedingungen wie heute erneuern. Die unattraktive Situation an einem wichtigen Eingangstor in die City würde somit – realistisch gesehen – in den nächsten 80 bis 100 genauso bestehen bleiben.“
Stadt muss Kosten übernehmen
Für die Stadt bedeutet das allerdings auch, dass sie zumindest einen wesentlichen Teil der Kosten eines Brücken-Neubaus am Burgtor tragen muss. So regelt es das Eisenbahnkreuzungs-Gesetz. Danach muss derjenige, der eine Änderung verlangt, auch die entstehenden Kosten tragen.
Im Falle der Burgtor-Brücke dürfte es aber Interpretationsspielraum geben, wenn der Neubau auch aus Sicht der Bahn für den Ausbau der Strecken nötig würde. Dazu heißt es im Gesetz, dass die Kosten zur Hälfte geteilt werden, „wenn die Überführung der Kreuzung einer Eisenbahn des Bundes mit einer Bundesfernstraße in der Baulast des Bundes dient und beide Beteiligten eine Änderung verlangen.“
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