Krankenhaus lehnt Praktikantin wegen Kopftuch ab Welche Regeln gelten in Dortmund?

Krankenhaus lehnt Praktikantin mit Kopftuch ab: Was gilt in Dormtund?
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Ein Vorfall am Evangelischen Krankenhaus in Herne hat kürzlich für Schlagzeilen gesorgt. Die WAZ berichtete von einer 14-jährigen Schülerin, die in dem Krankenhaus ein Praktikum machen wollte. Weil sie allerdings ein Kopftuch trägt, sei sie abgelehnt worden.

Die Begründung des Hauses gegenüber des Blattes: Man stehe unter kirchlicher Trägerschaft, definiere sich bewusst als christliches Haus. Das Tragen eines Kopftuches widerspreche demnach der Pflicht der Arbeitnehmerinnen zur Loyalität gegenüber des kirchlichen Trägers.

Nachdem auch das Studienparlamanent der Ruhr-Universität Bochum, die mit dem Herner Krankenhaus kooperiert, das Verbot scharf kritisierte, bahnt sich nun ein Kompromiss an. Das Verbot könnte kippen. Doch wie sind die Regelungen an Dortmunds Krankenhäusern? Darf dort Kopftuch getragen werden?

Bei der SJG Paulusgesellschaft, zu der unter anderem das St.-Johannes-Hospital, das Marienhospital in Hombruch sowie das St.-Elisabeth-Krankenhaus in Kurl gehören, ist das kein Problem.

Religiöse Selbstbestimmung

"Das Tragen religiöser Kopfbedeckungen in den Einrichtungen und Diensten der Katholischen St.-Paulus-Gesellschaft – und damit auch der SJG St. Paulusgesellschaft – ist möglich", heißt es von dort. Damit werde die religiöse Selbstbestimmung der Mitarbeitenden und die religiöse Vielfalt in der Dienstgemeinschaft unterstrichen.

"Den Mitarbeitenden, die Dienstkleidung beziehen und etwa ein Kopftuch tragen wollen, wird dieses vom Haus gestellt", heißt es weiter. Einen Interessenskonflikt mit dem "christlichen Anspruch", der im Leitbild der Katholischen Gesellschaft erwähnt wird, gibt es hier also nicht.

Beim Klinikum Westfalen, zu dem unter anderem das Knappschaftskrankenhaus in Brackel und das in Lütgendortmund zählen, stellt sich die Situation ähnlich dar. Sprecher Jörg Kühn teilt auf Anfrage mit: "Unsere muslimischen Mitarbeiterinnen dürfen während der Arbeit ein Kopftuch tragen."

Kein Kopftuch im OP

Eine Ausnahme gebe es aber: Im Operationssaal dürfe ein Kopftuch nicht getragen werden. Das habe hygienische Gründe, denn: Kopftücher, die den restlichen Tag genutzt würden, seien nicht steril – dies sei in einem OP-Saal aber zwingend notwendig.

Darüber hinaus gibt es eine weitere Bedingung: Die Schlaufe des Kopftuchs dürfe nicht überhängen. Diese müsse in den Ausschnitt des Kasacks – also in den Ausschnitt der Krankenhauskleidung – gelegt werden.

Eine Anfrage an das Klinikum Dortmund blieb bis zum Redaktionsschluss dieses Textes am Freitag (9.12.), 17 Uhr, unbeantwortet.

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