Als Reaktion auf zahlreiche Straftaten ordnet Polizeipräsident Gregor Lange auf dem Bahnhofsvorplatz des Dortmunder Hauptbahnhofs Videoüberwachung an.
Lange betont in der Ankündigung, dass die Videobeobachtung einen „wichtigen Baustein im Rahmen unseres Sicherheitskonzeptes darstelle“. Zu den drei bereits aktiven Beobachtungszonen in der Innenstadt von Dortmund an der Münsterstraße, an der Brückstraße und im Dietrich-Keuning-Park soll nun noch eine vierte hinzugefügt werden. Die Maßnahme ist auf ein Jahr beschränkt.
Einen genauen Starttermin nennt der Polizeipräsident noch nicht. „In wenigen Tagen“ soll zunächst eine mobile Video-Anlage aufgestellt werden, kündigt Gregor Lange am Montag (10.3.) an. Langfristig sollen Kameras fest installiert werden, die den gesamten südlichen Bahnhofsbereich, einschließlich der Katharinentreppe und -straße, des Platzes der deutschen Einheit vor dem Fußballmuseum und des Max-von-der-Grün-Platzes, im Blickfeld haben sollen.
Beobachtung am Nordeingang nicht geplant
Eine Beobachtung des nördlichen Eingangsbereichs des Hauptbahnhofs, der auch immer wieder mit Straftaten auffällt, sei hingegen zunächst nicht geplant, sagte Gregor Lange. Dort setze man auf andere Maßnahmen wie verdeckte Ermittlungen und Polizeipräsenz.
Durch die vorhandene Videobeobachtung hätten Ermittlungen nach begangenen Straftaten an den bestehenden Standorten in der Vergangenheit bereits mehrfach erfolgreich abgeschlossen werden können, heißt es von der Polizei Dortmund. Die Beobachtung solle andere Maßnahmen nicht ersetzen, sondern andere polizeiliche Ansätze wie eine erhöhte Präsenz und ein Messerkonzept ergänzen. Ziel sei es, die Sicherheit und das Sicherheitsgefühl der Menschen zu verbessern, sagt Gregor Lange.
Überwachung lange in Arbeit
Der Polizeipräsident reagiere damit nach eigenen Angaben nicht auf jüngste Medienberichte über den Dortmunder Hauptbahnhof, sondern er habe die rechtliche Prüfung für die Videobeobachtung bereits im vergangenen Jahr angeordnet. Mit Blick auf die Gewaltkriminalität gehört Dortmund zu den Städten mit einem der gefährlichsten Bahnhöfe in Deutschland.
„In fast allen großen Städten ist das Bahnhofsumfeld immer ein etwas schwierigeres Umfeld, auch was Kriminalität angeht“, sagt Lange. Der Dortmunder Hauptbahnhof sei hochfrequentiert. Das ziehe auch Kriminalität an. Der gesamte Bahnhofsvorplatz sei der Polizei schon vor geraumer Zeit durch Drogendelikte, Körperverletzungen und Diebstähle aufgefallen, sagt Lange. Man habe deshalb die Präsenz im Bereich erhöht.
Die Videobeobachtung soll dazu beitragen, Straftaten schon im Vorfeld zu verhindern, indem Beamte in der Leitstelle die Videobilder in Echtzeit verfolgen und Kolleginnen und Kollegen verständigen sollen, die sich in der Nähe aufhalten. Aufzeichnungen von Straftaten sollen aber auch für Ermittlungen eingesetzt werden.
Beobachtung ist Grundrechtseingriff
Die Maßnahme wird nach § 15a PolG NRW umgesetzt und richtet sich an Orte, an denen wiederholt Straftaten geschehen sind oder künftig erwartet werden. Die Verhältnismäßigkeit werde kontinuierlich geprüft, kündigt die Polizei an. Die Maßnahme sei auf ein Jahr befristet und kann verlängert werden, wenn die rechtlichen Voraussetzungen weiter gegeben sind. Es gebe die „Prognose für die Zukunft, dass es dort weiter solche Straftaten geben kann“, sagt Lange.
Es sei eine Güterabwägung zwischen dem Grundrechtseingriff der Videobeobachtung im öffentlichen Raum, die die Privatsphäre von Bürgerinnen und Bürgern betrifft und der Sicherheit für die Bevölkerung. Für Lange fällt die Abwägung in Richtung Sicherheit aus. „Diese Abwägung kann ich guten Gewissens treffen“, sagt der Polizeipräsident. Bislang handelt es sich um eine rechtliche Abwägung der Polizei, gegen die auch noch gerichtlich vorgegangen werden kann.