Zwei Mädchen machten mit ihren Fahrrädern am Dienstag (24. September) einen Ausflug in den Hansemannpark in Dortmund-Oestrich. Dort machten sie jedoch eine unangenehme Erfahrung, als sich ihnen ein Mann näherte und eins der Mädchen sexuell belästigte. Ein Vater und eine Mutter der betroffenen Mädchen möchten auf den Vorfall hinweisen, um andere Eltern zu warnen.
Nach den Schilderungen der Mädchen soll sich am späten Nachmittag dieses Tages im Hansemannpark Folgendes zugetragen haben: Die beiden Schülerinnen der Schragmüller-Grundschule, 9 und 10 Jahre alt, waren mit ihren Rädern auf dem Weg zu den Skate-Rampen im Hansemannpark. Dort angekommen, hätten sie ihre Fahrräder an einer Bank abgestellt. „Auf der Bank saß ein Mann. Der sprach die beiden an und wollte die ganze Zeit mit ihnen abklatschen, also ein „High-Five“ machen“, erzählt die Mutter eines Mädchens.
Die Mädchen seien jedoch nicht darauf eingegangen und hoch auf eine Half-Pipe für Skater gestiegen, um sich dort hinzusetzen. Der Mann habe sich der Skate-Rampe genähert und die Kinder gebeten, ihm ebenfalls hoch auf die Half-Pipe zu helfen. Den Kindern sei dies unangenehm gewesen und sie hätten verneint. „Dann hat der Mann nach den Händen der Mädchen gegriffen. Die Hand der Freundin meiner Tochter hat er dann festgehalten, sie gestreichelt und geküsst“, erzählt die Mutter.
Die Mädchen sollen lautstark gerufen haben, dass sie das nicht möchten und er gehen solle. „Dann hat er sie angebettelt und gesagt ‚bitte noch einmal, bitte noch einmal‘“, schildert die Mutter. Die Kinder hätten die Rampe dann verlassen und seien mit ihren Fahrrädern weggefahren. „Der Mann ist dann mit schnellen Schritten hinterher, hat sie aber wohl aus den Augen verloren und im Busch nach ihnen gesucht“, erzählt die Mutter. Auch der Vater des Mädchens berichtet, dass der Mann im Gebüsch verschwunden sei. „Er hat wohl auch zwischenzeitlich sein T-Shirt ausgezogen und dann wieder angezogen“, sagt die Mutter.

Polizei gibt Auskunft vor Ort
Die Mädchen hätten beim Wegfahren jedoch zufällig den Vater eines Schülers getroffen, der ihnen aus der Schragmüller-Grundschule bekannt war. Dieser rief die Polizei, die den Täter noch im Park auffinden konnte. „Um 16:45 Uhr erhielt ich einen Anruf, dass ich als Erziehungsberechtigte bitte zum Hansemannpark kommen solle – wegen eines Vorfalles mit einem Mann und meiner Tochter“, erzählt die Mutter.
Bereits am Parkplatz des Parks habe ein Polizeibeamter die Eltern der Kinder in Empfang genommen und ihnen den Vorfall geschildert. Aber nicht nur das, was sich in dem Park zugetragen hat, versetzte die Eltern in Aufruhr. Der Vater und die Mutter berichten, dass ihnen der Polizeibeamte in den jeweiligen Gesprächen Auskünfte zu dem Täter gegeben hätte. „Die haben uns vor Ort gesagt: Der ist bekannt, das ist ein Geflohener aus der Anstalt“, sagt der Vater. Auch die Mutter berichtet übereinstimmend: „Er sagte, dass der Mann wohl auch gesucht wurde, dass er abgehauen ist und dass er psychisch nicht auf der Höhe ist.“ Auf die Frage, von wo er geflohen sei, habe der Beamte das Wort „Castrop“ fallen lassen, sagen sowohl Vater als auch Mutter.
Beide Elternteile wollten den Täter sehen, um ihn im Notfall wiedererkennen zu können. Aus Täterschutzgründen haben ihnen die Polizeibeamten dies jedoch nicht erlaubt – ein Vorgehen, das Eltern in dieser außergewöhnlichen Situation schwer nachvollziehen können. „Ich sagte, zeigen sie mir ein Bild von dem, aber er sagte, dass er das nicht dürfe. Der Grund war wohl der Täterschutz“, erzählt der Vater und hadert: „Die Opfer werden ja nicht mehr geschützt, sondern nur noch die Täter.“ Die Mutter berichtet, man habe ihr stattdessen eine Opferschutzberatung angeboten.
An den Familien ging der Vorfall nicht spurlos vorbei. „Meine Tochter hat die halbe Nacht nicht gepennt und bei meiner Frau und mir war es auch nicht besser“, erzählt der Vater. „Meine Tochter sagte, sie hatte Angst in der Situation, aber jetzt nicht mehr, weil wir zusammen darüber gesprochen haben“, erzählt die Mutter. Zuvor habe sie ihre Tochter für solche Fälle starkmachen wollen und ihr gesagt, sie solle auf sich aufmerksam machen und laut werden. „Für uns wird jetzt aber auch der Alltag weitergehen, weil ich möchte, dass sie so viel Normalität wie möglich hat.“
Stellungnahme überrascht
Eine Frage beschäftigt die Eltern der betroffenen Mädchen aber besonders: Warum wird niemand informiert, wenn ein vermeintlich psychisch kranker und polizeibekannter Geflohener unterwegs ist? „Es geht nicht nur um meine Tochter. Wenn etwas passiert, obwohl man wusste, dass jemand entflohen ist, dann hätte die Straftat doch verhindert werden können“, sagt der Vater.
Die Pressestelle der Polizei Dortmund bestätigte den Vorfall im Hansemannpark auf Nachfrage. „Gegen den Mann wurde eine Strafanzeige wegen sexueller Belästigung gefertigt“, so die Polizei Dortmund. Auch der Beleg über die Anzeige lag der Redaktion zur Einsicht vor.
Was der Polizeibeamte den Eltern vor Ort mitteilte – dass der Mann gesucht werde, psychisch krank und entflohen sei – hat die Pressestelle der Polizei Dortmund allerdings nicht bestätigt. Stattdessen erklärte die Pressestelle schriftlich: „Der Mann hat eine ladungsfähige Anschrift und ist nicht in einer geschlossenen Einrichtung untergebracht. Auskünfte zu Gesundheitszuständen (inkl. psychischer Erkrankungen) dürfen wir aus Datenschutzgründen nicht geben.“
Auch die Pressestelle des Evangelischen Krankenhauses in Castrop-Rauxel gab auf Anfrage unserer Redaktion an, dass in ihrer Einrichtung am Tattag niemand flüchtig gewesen sei.
Telefonisch teilte die Pressestelle der Polizei Dortmund mit, dass der Mann auch weder polizeibekannt noch zum Tatzeitpunkt aus strafrechtlichen Gründen gesucht worden sei. Ob der Mann also unter einer psychischen Beeinträchtigung litt oder vielleicht von Angehörigen gesucht wurde, bleibt offen. Ebenso bleibt unklar, weshalb der Polizeibeamte den Eltern die Informationen über den Täter gegeben haben könnte, wenn dies aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht gestattet ist.