Ein früherer Zollbeamter aus Dortmund muss sich endgültig mit dem Gedanken an eine Haftstrafe von drei Jahren und vier Monaten arrangieren. Wie der Bundesgerichtshof jetzt bekanntgab, wurde die Revision des 35-Jährigen gegen ein Urteil des Dortmunder Landgerichts im Wesentlichen verworfen.
Das Landgericht hatte die Haftstrafe verhängt, weil die Richter davon überzeugt waren, dass sich der Angeklagte des versuchten schweren Raubes schuldig gemacht hatte.
Revision nicht erfolgreich
Anfang 2021 war der Dortmunder als Zollbeamter in der Wohnung eines Mannes gewesen, um dort nach dem Verbleib einer größeren Menge Bargeld zu forschen. Tatsächlich gelang es damals, das Geld mit Hilfe eines Spürhundes zu finden.
Die Summe musste jedoch aus rechtlichen Gründen bei dem Besitzer verbleiben. Und das machte sich der Angeklagte im Juli 2021 zu Nutze, als es ihm privat finanziell sehr schlecht ging.
Finanzielle Probleme
Wieder fuhr der 35-Jährige zu dem Mann - diesmal allerdings ohne behördlichen Auftrag. Trotzdem drohte er laut Urteil erneut mit dem Einsatz des Hundes und zog schließlich auch ein Messer. Das Geld bekam er trotzdem nicht.