Grundsteuer hat sich für Heinz Kohlmann (72) in Dortmund verachtfacht Nachbarn zahlen weniger

Grundsteuer hat sich für Heinz Kohlmann (72) verachtfacht: „Wucher“
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Immer mehr verrückte Fälle kommen in diesen Tagen rund um das Thema Grundsteuer beziehungsweise Grundsteuerbescheide in Dortmund ans Licht. Heinz Kohlmann aus Lütgendortmund kann einen weiteren hinzufügen.

Ende Januar 2025 lag die unheilvolle Post nicht nur im Briefkasten des 72-Jährigen. Auch einige Anwohner im Portmannsweg wurden zeitgleich über die neuen Berechnungen für ihr Eigentum informiert. Denn der Grundsteuer-Hebesatz in Dortmund wurde zum 1. Januar 2025 erhöht: fürs Wohnen auf 625 Prozent, für Gewerbe auf 1245 Prozent.

Heinz Kohlmann und Rolf-Peter Nicolai stehen neben einem Mehrfamilienhaus in Lütgendortmund.
Nicht nur die Garagen, auch der Weg, der zu ihnen führt, und das Grundstück, auf dem sie stehen, fließen in die Berechnung der Grundsteuer ein. Alles sei bei ihnen identisch, betonen Heinz Kohlmann und Rolf-Peter Nicolai. © Beate Dönnewald

Widerspruch gegen Bescheid

„Das ist alles widersinnig und schizophren“, sagt Heinz Kohlmann, nachdem er zuerst seinen eigenen Bescheid gelesen und ihn anschließend mit den Schreiben einiger Nachbarn verglichen hatte. Schnell stand für den gelernten Gerüstbauer fest: Er wird gegen den Grundsteuerbescheid für seine Garage samt Grundstücksanteil Widerspruch bei der Stadtkasse und dem Steueramt in Dortmund einlegen. Und das aus zwei Gründen.

Zum einen hat sich der Beitrag für eine seiner beiden nicht gewerblich genutzten Garagen verachtfacht. Bislang zahlte er dafür 9,82 Euro jährlich, während der Bescheid 2025 nun einen Betrag von 81,30 Euro/Jahr ausweist. „Allein diese Forderung betrachte ich als Wucher und nicht rechtskonform“, schreibt Heinz Kohlmann in seinem Widerspruch.

Zum anderen ärgert sich der Dortmunder zusätzlich darüber: Seine Nachbarin, die im selben Mehrfamilienhaus als Eigentümerin wohnt, soll „bei völlig gleichen Bedingungen“, also für eine baugleiche Garage und den gleichen Grundstücksanteil, jährlich 21,17 Euro entrichten – also nur rund ein Viertel von dem, was Heinz Kohlmann zahlen soll. Er betont: Es ginge ihm hier nicht um die Summe, die er problemlos aufbringen könne, sondern ums Prinzip.

Weiterer Grundsteuer-Ärger

„Das kann doch nur ein Programmfehler sein“, sagt er. Für ihn sei es nicht nachvollziehbar, dass „hier nicht die rote Lampe angeht und niemandem die Unstimmigkeiten auffallen.“ Ein ähnlicher Fall wurde kürzlich in Hombruch bekannt, wo sogar für 33 baugleiche Garagen rund 20 unterschiedliche Bescheide verschickt wurden. Für die Ermittlung des Grundsteuerwerts (früher Einheitswert) müssen sie also trotz ihrer Einheitlichkeit durch das Finanzamt unterschiedlich bewertet worden sein. Faktoren, die dafür zugrunde gelegt werden, sind: Art der Immobilie, Grundstücksfläche, Bodenrichtwert und Baujahr.

Tatsache ist, dass sich der Grundsteuer-Ärger auch im Portmannsweg in Lütgendortmund nicht auf zwei Garagen-Eigentümer beschränkt. Dritter im Bunde ist Rolf-Peter Nicolai. Ihm gehören drei Garagen auf der anderen Seite des Mehrfamilienhauses. Einziger Unterschied: Der Garagenhof ist spiegelverkehrt angelegt. Genau wie Kohlmann und eine Nachbarin, die namentlich nicht erwähnt werden möchte, bezahlte er bislang pro Garage und Grundstücksanteil 9,82 Euro, also zusammen knapp 30 Euro.

Heinz Kohlmann und Rolf-Peter Nicolai stehen auf einem Garagenhof in Lütgendortmund.
Heinz Kohlmann und Rolf-Peter Nicolai (l.) können nicht nachvollziehen, dass für baugleiche Garagen und identische Grundstücksflächen unterschiedliche Grundsteuerbescheide verschickt wurden. © Beate Dönnewald

Ab sofort müssen der 75-Jährige und seine Frau tiefer in die Tasche greifen: Laut Grundsteuerbescheid 2025 sollen sie 74,95 Euro pro Garage zahlen. Somit taucht hier für baugleiche Objekte noch ein dritter Wert auf, der knapp unter dem Betrag liegt, den Heinz Kohlmann zahlen soll.

Für seine zweite Garage, merkt er an, habe er übrigens noch keinen Bescheid erhalten. Großartig verwundern würde ihn das nicht: In den vergangenen Jahren habe er ihn ohnehin nur unregelmäßig erhalten.

Widerspruch per Einschreiben

Seinen Widerspruch hat Heinz Kohlmann sowohl per Mail an die in der Rechtsbehelfsbelehrung angegebenen Adressen als auch postalisch per Einschreiben mit Rückschein verschickt. „Die einzige Reaktion ist bisher die, dass ich den Widerspruch nicht in der gesetzlich geregelten Form erledigt habe.“ Gemeint ist damit die in der Mail fehlende „eigenhändige Unterschrift“. Der Rückschein sei bislang noch nicht zurückgekommen (Stand 10.2.25).

Zu erfahren ist in diesem Antwortschreiben aber auch, dass das Finanzamt Dortmund-West für Heinz Kohlmanns Objekt den „maßgeblichen Grundsteuermessbetrag auf 6,53 Euro festgesetzt hat.“ So sei die Grundsteuer korrekt berechnet worden: 6,53 Euro x 12,45 % (Faktor für Hebesatz) ≈ 81,30 Euro (gerundet). Bleibt also die Frage, warum das Finanzamt für baugleiche Objekte unterschiedliche Grundsteuermessbeträge ermittelt hat.

Mögliche Erklärung

Eine mögliche Antwort könnte sein: Vielleicht haben Eigentümer in ihrer Erklärung zur Feststellung der Grundsteuer unterschiedliche Angaben gemacht. Bei Eigentumswohnungen ist schließlich der einzelne Eigentümer zuständig für eine Ermittlung der neuen Grundsteuer, nicht der WEG-Verwalter.

Doch so erhebliche Diskrepanzen wie in diesem geschilderten Fall der baugleichen Garagen (20 Euro zu 80 Euro) dürften sich auch damit nicht erklären.