Seit Herbst finden die Anwohner im Dortmunder Kreuzviertel häufiger Knöllchen vom Ordnungsamt wegen Parkens auf dem Gehweg an ihrem Fahrzeug. Auch Anwohner vom Gerdesweg in Kley wurden plötzlich wegen Gehwegparkens zur Kasse gebeten. Ebenso an der Wittbräucker Straße in Berghofen. Aufgrund von Anwohnerbeschwerden verfolgt das Ordnungsamt Falschparker auch zunehmend in den Stadtteilen. Das hat in der Vergangenheit immer wieder für Ärger gesorgt.
Autos halb auf der Straße und halb auf dem Bordstein zu parken, ist grundsätzlich verboten, wenn nicht ausdrücklich per Markierung und/oder Beschilderung erlaubt – aber seit Jahrzehnten auch in Dortmund geduldet. Es sei denn, jemand beschwert sich.
Viele Gehwegparker wissen gar nicht um das Verbot oder ignorieren es bewusst und stellen sich wegen des zunehmenden Parkdrucks selbst in engen Wohnstraßen halb auf den Bordstein. Doch der ist laut Straßenverkehrsordnung für Fußgänger da, die sich immer häufiger gegen die Falschparker wehren und sie beim Ordnungsamt anzeigen. Das muss dann mit einem Knöllchen zur Tat schreiten. Jedenfalls hat das Amt bislang so argumentiert.
Von bundesweiter Bedeutung
Nun gibt es ein Urteil, das zwar vom Oberverwaltungsgericht (OVG) in Bremen gefällt wurde, aber von bundesweiter Bedeutung werden könnte. Auch das Ordnungsamt hatte in der letzten Sitzung des Bürgerdienste-Ausschusses angekündigt, beim weiteren Umgang mit dem Gehwegparken auf die Kommentierung dieses Urteils zu warten. Und die liegt jetzt vor.
Danach muss die Straßenverkehrsbehörde zwar grundsätzlich bei Parkverstößen dieser Art einschreiten, hat aber gleichzeitig einen Ermessensspielraum. Konkret heißt das, dass die Behördenmitarbeiter Falschparker erst bei einer verbleibenden Gehwegbreite von unter 1,50 Meter sanktionieren müssen.
Darüber hinaus legte das Gericht den Behörden nahe, die Problemstellen im gesamten Stadtgebiet zu ermitteln, um dann ein übergreifendes Priorisierungskonzept zu erarbeiten, das aber auch die individuellen Gegebenheiten berücksichtigt.
Fußgängerrechte gestärkt
Man darf gespannt sein, ob sich das Dortmunder Ordnungsamt künftig an diesem Richterspruch orientieren wird. Für eine Art „Parkfrieden“ in Dortmund wäre es denkbar, als Ordnungsamt tatsächlich erst dann einzuschreiten, wenn die Gehwegbreite weniger als 1,50 Meter beträgt und gleichzeitig auf der Straße selbst eine ausreichende Breite bleibt. Denn es gibt an vielen Stellen im Stadtgebiet schlichtweg nicht genug legalen Parkraum.
Die Grünen im Mobilitätsausschuss des Dortmunder Rates sehen durch das Urteil die Rechte von Fußgängern als schwächste Verkehrsteilnehmer gestärkt. Die Verwaltung sollte sich mit dem Richterspruch befassen, rät Ausschussmitglied Thomas Eltner.
Das Bremer OVG weist auch darauf hin, dass die Gehweg-parkenden Anwohner nicht von heute auf morgen mit Knöllchen überzogen werden sollten, um sie vom Gewohnheitsrecht zu entwöhnen. Sie sollten genügend Zeit bekommen, um Alternativen zu finden. So hat auch das Dortmunder Ordnungsamt in der Vergangenheit häufiger Infozettel hinter die Wischblätter geklemmt mit der Ankündigung, dass das Gehwegparken künftig bestraft werde.
Es geht um Sicherheit
Als Alternativen hätten die Grünen, so Eltner, mit ihren Anträgen zur Ausweitung der Anwohnerparkzonen und der Prüfung von Quartiersgaragen bereits Impulse gesetzt. Doch es gehe nicht nur darum, den Straßenraum gerechter zu verteilen, sondern vor allem auch um die Sicherheit von Kindern, Senioren, Eltern und Menschen mit Einschränkungen.
Eltner: „In diesem Sinne appellieren wir schon jetzt an die Autofahrer und Autofahrerinnen, beim Parken darauf zu achten, Geh- und Radwege sowie Querungsbereiche freizuhalten.“
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