Kinderbetreuung fällt aus, aber Eltern müssen zahlen Wann Kita-Beiträge doch erstattet werden

Wieso bekomme ich mein Geld nicht zurück, wenn die Kita zu ist?
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Die Mahnung macht ihn immer noch fassungslos. 1,49 Euro, die offenbar fehlten, weil er seinen Dauerauftrag an die Stadt Dortmund nicht korrekt angepasst habe. „Da gibt es natürlich direkt eine Mahnung. Aber wenn die Kita öfter zu ist, bekommt man die Beiträge nicht zurück.“

Maik Schwalbowski sitzt am Tisch im Esszimmer seines Hauses im Dortmunder Westen und spricht über den Winter 2024/25. In der Kita habe man „immer nur gehört: der geht, der geht, der geht...“ Dazu die Krankheitswelle – und dann habe der Kindergarten seine Betreuungszeiten andauernd einschränken müssen.

„Bei uns wurde es ordentlich teurer“

Der Kita selbst macht Schwalbowski gar keinen Vorwurf. Die sei eben personell „nicht gut aufgestellt“ gewesen, sagt der 38-jährige Familienvater. Mittlerweile laufe das besser. Sein Unverständnis über die Beiträge aber bleibe.

„Meine Frau und ich sind beide berufstätig. Wir zahlen monatlich viel Geld“ – erst recht nach der Anpassung im Sommer 2024. Seitdem zahlen zwar Familien bis zu einem Jahreseinkommen von 48.000 Euro gar nichts mehr. Wo die Einkünfte allerdings über 80.000 Euro liegen, wurde es teurer. „Und wir gehörten zu denen, bei denen es ordentlich teurer wurde“, sagt Schwalbowski.

Anders als in der freien Wirtschaft

„Ich kenne es aus dem Dienstleistungsbereich komplett anders“, unterstreicht der zweifache Papa: „Wenn die Leistung nicht erfolgt, gibt es auch kein Geld.“ Warum ist das bei Kita-Beiträgen anders? Warum bekommen Eltern kein Geld zurück, wenn die Kita ihre Betreuungszeiten deutlich reduziert? Beziehungsweise: Ist das tatsächlich in allen Fällen so?

„Soweit die Notbetreuung ein gewisses Maß überschreitet, kann ein Anspruch auf Rückerstattung der Elternbeiträge gegen die jeweilige Kommune in Betracht kommen“, antwortet Juliana Stockheim, Pressesprecherin aus dem NRW-Familienministerium, auf unsere Anfrage. Allerdings klingt das für betroffene Eltern positiver als es tatsächlich ist

„Beiträge sind keine Gebühren“

Denn, so fährt Juliana Stockheim fort: „Elternbeiträge sind keine Gebühren, sondern sogenannte Abgaben eigener Art, für die weder das Kostendeckungs- noch das Äquivalenzprinzip in vollem Umfang gilt.“

Kostendeckungsprinzip bedeutet: Die Kosten für eine Leistung müssen durch Einnahmen wie Gebühren oder Erlöse gedeckt werden. Äquivalenzprinzip bedeutet, dass die Höhe der erhobenen Abgaben oder Gebühren in einem angemessenen Verhältnis zu den erbrachten Leistungen stehen müssen.

Die Kinder einer Kindergrippe sitzen im Rahmen der Notbetreuung während des Mittagessens an einem Tisch.
Geld zurück, wenn die Kita geschlossen war? Das funktioniert lediglich für die Essenskosten. © picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild

Schließungszeiten zählen nicht

Da weder das eine noch das andere für Kita-Elternbeiträge gilt, folgert Juliana Stockheim: „Die Elternbeitragspflicht hängt nicht von der tatsächlichen und vollumfänglichen Möglichkeit der Inanspruchnahme von Angeboten der Kindertagesbetreuung ab. Vielmehr sind die Elternbeiträge nur Finanzierungsanteil an den Betriebskosten der Einrichtungen und damit als Beitrag zu den Gesamtkosten der Kindertagesbetreuung zu verstehen.“

Bei der Finanzierung der Betriebskosten berücksichtigten Land und Kommunen die Schließzeiten der Kitas – etwa wegen Ferien oder Konzeptionstagen – nicht. Vielmehr werde die durchgehende Finanzierung der Kitas auch in solchen Zeiten gesichert, sagt die Sprecherin des Ministeriums und wird konkret: „Entsprechend wird auch die Elternbeitragspflicht durch Schließungen nicht automatisch und unmittelbar gemindert oder gar aufgehoben. Folglich führt jedenfalls eine zeitweise Schließung der Einrichtung bzw. eine vorübergehende Einschränkung des Betreuungsangebots nicht zu einer Verpflichtung zur Aussetzung der Elternbeitrags- oder zu einer Rückerstattungspflicht“, so Juliana Stockheim.

Geld zurück bei langem Streik

Unterm Strich bedeutet das, dass es für Eltern ziemlich aussichtslos ist, bei Stundenkürzungen oder einer überschaubaren Zahl von Ausfalltagen ihre Beiträge erstattet zu bekommen. In größerem Umfang mussten in den Jahren 2020 und 2021 die Eltern für einige Monate keine Kita-Elternbeiträge bezahlen, als Kitas während der Corona-Pandemie auf Anordnung der Behörden wochenlang geschlossen waren.

Die Stadt Dortmund immerhin verspricht: „Für den Fall, dass eine Einrichtung aufgrund von Arbeitskampfmaßnahmen mehr als drei Streiktage geschlossen hat, erhalten Eltern ihre Elternbeiträge zurück“, so Sprecher Markus Kaminski. Solche Fälle sind allerdings die absolute Ausnahme.

Bei Essensgeld ist es anders

Beim Essensgeld sieht das übrigens anders aus, erläutert Ministeriums-Sprecherin Stockheim. Hier handle es sich um eine zwischen dem Kita-Träger und den Eltern getroffene Vereinbarung. Da müsse man genau prüfen, was da konkret vereinbart sei, und sich wegen einer Erstattung an den Träger wenden. Das falle allerdings nicht in den Aufgabenbereich des Ministeriums.

Monatspauschalen für das Essen könnten ausgesetzt werden, deutet Christoph Müller an, Referatsleiter Kitas beim Evangelischen Kirchenkreis Dortmund, also auch zuständig für die Einrichtung, die Maik Schwalbowskis Kinder besuchen. Das geschehe allerdings nur, wenn die Kinder eine gewisse Anzahl an Tagen tatsächlich nicht kommen dürften.

Caterer haben Preise angehoben

Die Absprache laufe dann direkt zwischen den Einrichtungen und den Eltern. Allerdings, so Müller, sei mittlerweile auch das Essensgeld extrem knapp kalkuliert, da man bisher noch gescheut habe, die Preissteigerungen der Caterer an die Familien weiterzugeben.

Rund 3,75 Euro pro Essen – das sei mittlerweile ein realistischer Wert. Allein um den gegenzufinanzieren, gehe bei 20 Werktagen pro Monat der Beitrag von 75 Euro komplett drauf. Nicht einmal die Kosten für die Energie und die Mitarbeiter in den eigenen Küchen würde man damit noch abdecken können.

Alle bislang erschienenen Serien-Teile finden Sie unter rn.de/kita-check

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