Alter Geländewagen blockiert öffentlichen Parkplatz Land Rover wohl monatelang nicht bewegt

Alter Geländewagen an der Straße Hohle Eiche gibt Rätsel auf
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Immer wieder werfen Spaziergänger einen Blick auf den alten Land Rover, der auf einem öffentlichen Parkstreifen an der Straße Hohle Eiche in Dortmund-Kirchhörde steht. Das Fahrzeug sieht aus wie aus einem großen Diorama, ein Schaukasten, in dem Szenen mit Figuren und Modellfahrzeugen dargestellt werden. Das Fahrzeug ist verwittert, der Lack blättert ab und Gras wächst um das Auto herum.

Der Reifen eines Land Rover auf einem Parkstreifen.
Gut zu erkennen ist, dass der Land Rover lange nicht bewegt wurde. Rund um das Fahrzeug wuchert es. © Jörg Bauerfeld

Pflanzen sind bereits an den Reifen hochgewachsen, ein grüner Moosteppich liegt unter dem Geländewagen, der vermutlich schon vor vielen Monaten abgestellt wurde. Er blockiert einen öffentlichen Parkplatz an der Einmündung zur Hagener Straße. Dort, wo Parkraum ohnehin knapp ist und zu bestimmten Stoßzeiten ein hoher Parkdruck herrscht.

Noch kein roter Zettel

Auffällig ist, dass an dem abgestellten Fahrzeug noch keiner der üblichen roten Zettel des Ordnungsamtes klebt, mit denen der Halter aufgefordert wird, das Fahrzeug zu entfernen. Ist der Land Rover also kein Schrottauto, das einfach am Straßenrand steht? Mit Sicherheit kann man das nicht sagen. Ob der Geländewagen noch fahrtüchtig ist oder nicht, weiß wahrscheinlich nur der Besitzer selbst.

Rückseite eines alten Land Rover.
Überall an dem Geländewagen platzt die Lackierung ab. © Jörg Bauerfeld

Fakt ist aber, dass das Auto noch zugelassen ist und TÜV bis Februar 2025 hat. Erst wenn dieser abgelaufen ist und der Wagen immer noch vor Ort steht, kann zum Beispiel das Ordnungsamt tätig werden.

„Eine Verwarnung kann erst erfolgen, wenn der Termin zur Hauptuntersuchung um mehr als zwei Monate überschritten ist“, so Stadtsprecher Christian Stein. „Es handelt sich hierbei um ein zugelassenes Kraftfahrzeug, das sich korrekt auf einem dort angelegten Parkstreifen im öffentlichen Verkehrsraum befindet.“

Ordnungsamt hat Auto im Blick

Aber darf ein Fahrzeughalter mit seinem Fahrzeug einen öffentlichen Parkplatz so lange blockieren, wie er will? Ja, sagt Christian Stein: „Unter diesen Voraussetzungen darf ein Fahrzeug unbefristet auf einem Parkplatz im öffentlichen Verkehrsraum stehen. Abweichende Regelungen gelten nur für Anhänger.“

In den Fokus des Ordnungsamtes ist der Land Rover aber auf jeden Fall schon gerückt.„Die Verkehrsüberwachung des Ordnungsamts wird das Fahrzeug aufgrund der bald fälligen Hauptuntersuchung zu einem späteren Zeitpunkt erneut aufsuchen und kontrollieren“, so der Stadtsprecher.

Hinweis der Redaktion: Dieser Artikel erschien erstmals am 21. Februar 2025.