Sein E-Bike ersetzt Michael Patzwahl ein Auto, sagt der Dortmunder. Entsprechend groß war der Frust, als das über 1300 Euro teure Zweirad aus einem abschließbaren Fahrradhaus im Kreuzviertel gestohlen wurde. Noch größer wurde der Ärger aber in den Wochen danach.
Patzwahl hatte ein sogenanntes Airtag am E-Bike befestigt. Das ist eine kleine Scheibe, die eine Ortung ermöglicht. Und tatsächlich wurde dem Besitzer am 3. August nach dem Diebstahl angezeigt, an welcher Adresse sein Rad in der Dortmunder Nordstadt stehe. Patzwahl informierte die Polizei.
Drei Tage lang habe er daraufhin nichts von der Behörde gehört, bis die Ortung an einer anderen Nordstadt-Adresse zu sehen war. Wieder rief Patzwahl die Polizei an. Eindeutig habe man sehen können, aus welchem Innenhof das Signal gesendet wurde, sagt er.
Doch die Tage vergingen ohne dass er sein Rad zurückbekommen hätte. Stattdessen bewegte sich der Ortungs-Punkt auf seinem Tablet schließlich weiter weg. Immer mal wieder überprüfte er die entsprechende App. Ein Polizist habe ihn strikt davor gewarnt, weitergehende eigenmächtige Ermittlungen anzustellen.

Michael Patzwahl hat alles genau dokumentiert. Am 15. August um 12.10 Uhr befand sich zumindest der Airtag, wahrscheinlich damit auch das E-Bike, am Borsigplatz. Sieben Minuten später wies der Dortmunder abermals die Polizei darauf hin.
Um 12.19 Uhr sah er die Ortung auf dem Metro-Parkplatz an der Brackeler Straße. Wenn die Polizei vorher nicht genügend Verdacht hatte, um ein Wohnhaus zu durchsuchen: „Das wäre der Moment gewesen, wo man hätte zugreifen können“, sagt Patzwahl über den Parkplatz.

Doch wenig später entfernte sich das Ortungssignal, um 12.47 Uhr war es auf der Autobahn 2 bei Hamm. 20 Minuten später gab es noch ein Telefonat mit der Polizei. Vergebens. Der Dortmunder musste dank der Ortung mitverfolgen, wie sein Fahrrad erst nach Tschechien und am Folgetag nach Rumänien gebracht wurde.
Die Polizei Dortmund äußert sich auf Anfrage unserer Redaktion ausweichend zum Thema. „Wir haben diesen Vorgang an unser zuständiges Beschwerdemanagement weitergeleitet“, heißt es in einer schriftlichen Antwort. Das zuständige Team werde persönlich mit dem Betroffenen in Kontakt treten. Der Ablauf in dem Sachverhalt werde geprüft.
„Hohe rechtliche Hürden“
Unabhängig vom konkreten Fall begrüße die Polizei das elektronische Tracking, was auch der Polizei neue Möglichkeiten gebe. „Gleichwohl ist das damit verbundene Betreten von Wohnungen durch Polizeibeamte mit hohen rechtlichen Hürden verknüpft und immer an den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gebunden“, so Sprecher Gunnar Wortmann.
Insbesondere bei Mehrfamilienhäusern sei die Ortung in manchen Fällen nicht einfach einzugrenzen. Dies könne einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss erschweren.
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