Polizei-Ratschlag

Raffinierter Eigentümer: Dieb eines Motorrollers tappt in Internet-Falle

Ein Blick ins Internet lohnt sich. Denn immer wieder verkaufen Diebe hier ihre Beute. Einem jungen Kriminellen aus Lütgendortmund wurde seine Gier jetzt zum Verhängnis.

Lütgendortmund

, 18.01.2021 / Lesedauer: 2 min

Ein Motorroller (Symbolbild) wurde in Lütgendortmund am Freitag gestohlen. Er tauchte aber schnell wieder auf. © picture alliance/dpa

Nicht ganz so raffiniert war ein 19-jähriger Dortmunder, der Ende vergangener Woche in Lütgendortmund einen Roller stahl. Nur einen Tag später wollte er ihn im Internet verkaufen. Und zwar an den eigentlichen Eigentümer.

Der Mann hatte den Roller in der Nacht zu Freitag (15.1.) an der Ecke Mathildenstraße / Im Rauhen gestohlen. Der 58-jährige Eigentümer meldete den Diebstahl bei der Polizei und machte sich auf eigene Faust auf die Suche nach seinem Motorroller. Erste Anlaufstelle waren die gängigen Verkaufsplattformen im Internet. Und zu seinem Glück tauchte sein Roller hier gleich auf.

Roller an Eigentümer „verkauft“

Dieb und Eigentümer vereinbarten noch am Wochenende einen persönlichen Verkaufstermin, nicht einmal einen knappen Kilometer vom Tatort entfernt. Die Polizei, die in dieses Vorgehen einbezogen war, hielt sich in zivil gekleidet im Hintergrund und nahm den jungen Mann, der bereits für ähnliche Delikte verantwortlich war, vorläufig fest. Zur weiteren Klärung dieser neuerlichen Straftat brachten die Beamten den Dieb zur nächstgelegenen Wache.

„Es kann durchaus passieren, dass Geschädigte ihr Eigentum auf Verkaufsplattformen im Internet wiederfinden“, erklärt Polizei-Pressesprecherin Kristina Purschke auf Anfrage unsere Redaktion. „Wir raten daher auch, auf gewissen Plattformen nachzuschauen, ob da nicht etwas online gestellt wird, das man selbst vermisst. Und das hat ja dieses Mal zum Glück geklappt.“

Hier liegt wohl besonders schwerer Diebstahl vor

Der 58-Jährige aus Dortmund konnte seinen Roller unbeschadet in Empfang nehmen. Den 19-Jährigen erwartet nun ein Strafverfahren wegen des Verdachts des besonders schweren Diebstahls.

Warum besonders schwer? „Dieser Tatverdacht liegt vor, wenn man für den Diebstahl ein Hindernis überwinden muss“, erklärte Purschke. „Ein Fahrzeug muss etwa aufgebrochen werden, Kabel müssen gekappt, das Lenkradschloss überwunden werden oder man muss einen Schlüssel haben oder nachgemacht haben lassen“, so die Pressesprecherin.