Das „Möllern“ in der westlichen Innenstadt führt regelmäßig zu Beschwerden von Anwohnern. © Oliver Schaper

Kommunalpolitik

Gegen die „Kollektivstörer“: Stadt Dortmund will „Möllern“ in den Griff kriegen

Die Stadt Dortmund sucht nach Wegen, das Möllern, die Partys auf der Möllerbrücke und dem Sonnenplatz, einzudämmen. Hoffnungen setzt sie dabei auf einen Richterspruch aus Münster.

Dortmund

, 25.06.2021 / Lesedauer: 3 min

Seit ein paar Jahren gibt es das Phänomen des „Möllerns“ in Dortmund – abendliche Ansammlungen junger Menschen mit Alkoholkonsum rund um die Möllerbrücke, am Sonnenplatz und im Westpark in der westlichen Innenstadt. Immer wieder gab es dabei Verstöße gegen die Corona-Schutzverordnung und Beschwerden von lärmgeplagten Anwohnern.

Das treibt die CDU im Bürgerdienste-Ausschuss um. Sie wollte in der Sitzung am Dienstag (23.6.) wissen, ob es möglich sei, ein generelles Alkoholverbot und ein temporäres Ansammlungsverbot für diesen Bereich auszusprechen.

Nein, so einfach sei das nicht, ließ Dortmunds Rechtsdezernent Norbert Dahmen den Ausschuss wissen. Schon andere Städte haben Alkoholverbote für ihre Problemzonen verhängt. Aber sie werden regelmäßig von Verwaltungsgerichten wieder einkassiert mit der Begründung, dass man nicht davon ausgehen kann, dass Alkoholkonsum regelmäßig zu einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit führt. „Düsseldorf hat das an den Rheinwiesen versucht. Das ist schwierig“, so Dahmen.

Temporäres Ansammlungsverbot

Mehr Erfolg könnte aber ein temporäres Ansammlungsverbot versprechen. Der Einzelne, der sein Bier trinkt, oder vier Menschen auf der Möllerbrücke seien in der Regel keine Störer im klassischen Sinn des Ordnungsrechts, erläuterte Norbert Dahmen.

Die Störung ergebe sich erst aus einer Vielzahl in normaler Lautstärke geführter Gespräche oder aufgrund anderer möglicher Lärmbelästigungen, wenn zehn Menschen zusammenstehen. Dahmen sprach von „Kollektivstörern“, auch wenn der Begriff dem Rechtssystem fremd ist.

Gerade im Sommer komme dieses Thema in Großstädten immer wieder auf, so der Rechtsdezernent. Vor dem Oberverwaltungsgericht Münster laufe derzeit ein entsprechendes Berufungsverfahren. Der Rechtsdezernent: „Wir warten auf das Berufungsurteil. Da sind wir noch rechtlich in der Schwebe.“

Bei allem Verständnis für die Menschen, die monatelang aufgrund von Corona-Regeln sehr eingeschränkt gelebt hätten, müsse man auch Verständnis dafür haben, dass man in einer Gemeinschaft lebe, die unter anderem auch nur dann funktioniere, wenn gegenseitige Rücksichtnahme und Respekt eingehalten würden, begründete die CDU-Fraktion ihre Anfrage. Ihr ordnungspolitischer Sprecher Uwe Wallrabe betonte: „Wir werden das mit dem Möllern im Auge behalten.“

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