
Viele Dortmunder befürchten, frieren zu müssen. DEW21 kündigt jetzt an, dass der städtische Versorger die Gaspreise neu kalkuliere. © picture alliance/dpa
Gasumlage gekippt - DEW: „Wir werden die Gaspreise neu kalkulieren“
Gasumlage
Nach den aktuellen Plänen der Bundesregierung fällt die zum 1. Oktober geplante Gasumlage wie erwartet weg. Und nun? Der heimische Versorger DEW erklärt, wie es für Dortmunds Gaskunden weitergeht.
Kurz vor dem geplanten Start am Samstag (1.10.) hat die Bundesregierung die Gasumlage für Haushalte und Gewerbekunden gekippt. Dortmunder Energie und Wasser (DEW) reagiert prompt – und kündigt laut Sprecherin Jana-Larissa Marx an: „Wir werden die Preise entsprechend neu kalkulieren – ohne die Gasumlage.“ DEW sei dabei zu prüfen, wie und wann das umgesetzt werden könne.
Mit anderen Worten: Für die Verbraucher wird es billiger. Sowohl für Haushalte in der Grundversorgung als auch für Haushalte, die Laufzeit-Tarife abgeschlossen haben. Zur Erinnerung: Erst vor Kurzem hatte DEW für Haushalte in der Grundversorgung einen erneuten Preisanstieg ab 1. November angekündigt. Es war der bislang dritte im laufenden Jahr.
Für viele Haushalte dürften die Preise weniger stark steigen
Der Preis pro Kilowattstunde (kWh) Erdgas sollte von 14,829 Cent auf 21,772 Cent steigen – inklusive der Gasbeschaffungsumlage. Sie sollte knapp 2,4 Cent pro kWh betragen. Die Umlage mitgerechnet, wären die Kosten für einen Musterhaushalt mit einem Jahresverbrauch von 12.000 kWh in der Grundversorgung um rund 830 Euro pro Jahr gestiegen.
Ganz so kräftig wird der Preissprung nun nicht mehr ausfallen. Eine Rechnung, wie hoch der Preis für einen „Musterhaushalt“ nun tatsächlich wird, konnte DEW noch nicht liefern. „Wir prüfen eine erneute Preisanpassung für unsere Kunden in der Grundversorgung“, ließ Sprecherin Marx am Donnerstag (29.9.) wissen.
Eine Entlastung soll es auch für jene Haushalte geben, die sogenannte Laufzeittarife vereinbart haben. Diese Kunden seien bereits Mitte September über ihre neuen Abschlagspläne informiert worden, teilt Marx mit. Zu diesem Zeitpunkt war die Gasbeschaffungsumlage noch einkalkuliert.
Kunden hatten schon feste Abschlagspläne bekommen
Da sie nun kurz vor vor dem Stichtag wegfällt, „werden wir diese Umlage selbstverständlich auch nicht weitergeben“, sagt Marx. Darüberhinaus werde es für diese Kunden die Möglichkeit geben, die durch die Umlage erhöhten Abschläge bei Bedarf zu reduzieren. Auch das sei gegenwärtig in der Prüfung.
Anders als bei der Grundversorgung bleiben Haushalte mit Laufzeittarifen von den Beschaffungskosten, die DEW hat, verschont.
Steuern, Abgaben und eben Umlagen dagegen werden auch an diese Haushalt durchgereicht. Mit anderen Worten: Die Gasbeschaffungsumlage geht auch an ihnen vorbei – die weiteren drei Umlagen (etwa die Gasspeicherumlage) hingegen bleiben bestehen. Sowohl für Haushalte mit Laufzeit-Tarifen als auch für Haushalte in der Grundversorgung.
Jahrgang 1961, Dortmunder. Nach dem Jura-Studium an der Bochumer Ruhr-Uni fliegender Wechsel in den Journalismus. Berichtet seit mehr als 20 Jahren über das Geschehen in Dortmunds Politik, Verwaltung und Kommunalwirtschaft.