Fußballklubs dürfen für Polizeieinsätze bei sogenannten Hochrisikospielen zur Kasse gebeten werden. Eine von den Vereinen zu zahlende Gebühr für den Mehraufwand der Polizei sei mit dem Grundgesetz vereinbar, entschied der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe in einem am Dienstag verkündeten Urteil. Eine entsprechende Verfassungsbeschwerde der DFL Deutsche Fußball Liga GmbH blieb erfolglos. (AZ: 1 BvR 548/22)
Als Hochrisikospiele werden Partien bezeichnet, bei denen besonders mit Auseinandersetzungen zwischen den Fanlagern gerechnet wird.
Den ersten Gebührenbescheid bekam die DFL im Jahr 2015 von der Stadt Bremen - damals zu einer Bundesliga-Partie zwischen dem SV Werder Bremen und dem Hamburger SV. Rund 400.000 Euro stellte der Stadtstaat Bremen der DFL für die Polizeikosten in Rechnung. Weitere Bescheide folgten.
Ob andere Bundesländer dem Beispiel der Hansestadt folgen werden, wird sich erst noch zeigen. Sollte sich das Bremer Modell jetzt auch in den anderen Bundesländern durchsetzen, kämen auf die Profivereine wie den BVB in Dortmund erhebliche finanzielle Mehrbelastungen zu.
Die ersten Fanclubs gehen schon auf die Barrikaden. „Das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist ein Freifahrtschein für einen immer aggressiver und martialischer auftretenden Polizeiapparat“, sagte Linda Röttig, Mitglied im Vorstand des Dachverbands der Fanhilfen. Andere hingegen finden es völlig richtig, dass Vereine an den Mehrkosten für Polizeieinsätze beteiligt werden. Schließlich lösen ja ihre Fan-Chaoten den großen Aufwand aus. Wie sehen Sie das? Diskutieren Sie mit!