Die Stadt Dortmund bietet Menschen, die sich freiwillig als Wahlhelfer melden, eine frühzeitige Corona-Impfung an.

© Oliver Schaper (Archiv)

Für die Impfung als Wahlhelfer gemeldet: Wie steht‘s um das Versprechen?

rnBundestagswahl im September

Vor einem Monat hat die Stadt Dortmund mit einem Impf-Versprechen Wahlhelfer für September gesucht. Nun sind kaum Impftermine möglich. Doch wer sich einmal gemeldet hat, ist fest verpflichtet.

Dortmund

, 07.06.2021, 11:15 Uhr / Lesedauer: 2 min

Die wenigen verfügbaren Corona-Impfungen sind so beliebt, dass die Stadt Dortmund sie bereits zu Werbezwecken eingesetzt hat. Wer sich freiwillig als Wahlhelfer für die Bundestagswahl im September meldet, könne bis dahin vollständig immunisiert sein - jedenfalls diejenigen, die verbindlich eingeteilt seien. hieß es in einer städtischen Mitteilung vom 7. Mai.

Wenn die Wahlhelfer nicht mit dem nur einmal nötigen Mittel des Herstellers „Johnson and Johnson“ geimpft werden, muss die Erstimpfung spätestens im Juli erfolgen, damit die Stadt Dortmund dieses Versprechen halten kann.

Eine Dortmunderin hat von den Bürgerdiensten nun gehört, dass sie nur bei Arztpraxen auf Termine warten könne. Die schriftliche Berufung zur Wahlhelferin gelte als Bestätigung, dass die Frau der Priorisierungsgruppe 3 angehöre. „Eine weitere Einflussnahme der Stadt Dortmund ist nicht möglich“, ist aber in einer E-Mail zu lesen, die unserer Redaktion vorliegt. Die Vereinbarung eines Termins im Impfzentrum sei „nicht zugelassen“.

Über diese Abweisung ärgert sich die Dortmunderin mit Blick auf ausbleibende Impfstoff-Lieferungen dermaßen, dass sie ihre freiwillige Anmeldung zur Wahlhilfe zurückziehen möchte.

Freiwillige gehen eine Verpflichtung ein

So einfach geht das aber nicht. Bei der Berufung handele es sich um ein verpflichtendes Ehrenamt, sagt Christian Schön, Sprecher der Stadt Dortmund: „Wer sich freiwillig gemeldet hat, geht somit eine Verpflichtung ein.“ Um aus dem Amt entlassen werden zu können, sind in der Bundeswahlordnung genaue Gründe festgelegt.

Gewählte Abgeordnete oder Über-65-Jährige können das Amt ablehnen. Ansonsten müssen die Wahlhelfer „glaubhaft machen“, dass die Fürsorge für ihre Familie durch die Berufung „in besonderer Weise erschwert“ werde oder dass sie aus anderen wichtigen Gründen wie beruflichen oder durch Krankheiten nicht zur Verfügung stehen. „Eine ausstehende Impfung reicht als Ablehnungsgrund nicht aus“, so Schön.

Jetzt lesen

Bislang haben sich übrigens 3900 Personen zur Wahlhilfe in Dortmund gemeldet, berichtet Schön: „Somit werden noch 100 Wahlhelfende für die insgesamt 569 Wahlvorstände benötigt.“

Die Stadt Dortmund will sich ihm zufolge weiterhin dafür einsetzen, dass Wahlhelfer schnell geimpft werden, wenn wieder Impfstoff zur Verfügung steht. „Die Stadt Dortmund steht bereits im Dialog mit dem Land NRW“, sagt Schön. Schließlich könne das Land eine eigene Impf-Priorisierung vornehmen - auch wenn die Bundesregierung sie abgeschafft hat.