Es war knapp, verdammt knapp. Klar, es lief oft genug durch die Medien. Und klar, gewusst hatte ich es irgendwie schon, dass ich meinen Führerschein umtauschen muss – aber verdrängt. Ich habe da nämlich noch so ein altes Dingen. Rosa ist der Lappen und fast so groß wie ein DIN-A5-Blatt. Ich mag ihn einfach, er hat mich fast mein ganzes motorisiertes Leben begleitet. Aber nun hieß es Abschiednehmen.
Also von mir aus hätte ich ihn behalten, nur die EU möchte das nicht. Der Grund: Führerscheine sollen künftig EU-weit fälschungssicher und einheitlich sein. Um es den Bürgerinnen und Bürgern sowie den ausstellenden Ämtern einfacher zu machen, gibt es Fristen. Ich gehöre – wie sagt man so schön – zu den Babyboomern, bin Jahrgang 1964 und sollte meinen alten Führerschein bis zum 19. Januar 2023 umgetauscht haben. Genauer gesagt: den Umtausch beantragt haben.
Kurzfristiger Führerscheinumtausch
Nun raten Sie mal, wann mir das wieder eingefallen ist. Genau, am 19. Januar 2023 morgens bei der ersten Tasse Kaffee. Meine Frau hatte mich drauf gebracht. Blöd, dachte ich, schaute kurz ins Internet und musste erfahren: Wenn ich mich nicht an die Fristen halte, wird ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro fällig – falls ich angehalten werde.

Reflexartig rief ich Dr. Google zur Hilfe: Führerschein umtauschen, Dortmund. Schnell kam ich auf die Seite der Bürgerdienste und klickte mich durch zu „Termin reservieren“. Es war ein verzweifelter Versuch, gerechnet hatte ich eigentlich mit gar nichts. Doch ich wurde eines Besseren belehrt. Termine gab es tatsächlich noch zur Genüge. Auch bei der Verwaltungsstelle in Aplerbeck, die von meinem Zuhause aus am besten erreichbar ist. Aber auch in den weiteren Bezirksverwaltungsstellen im Dortmunder Süden, also in Hörde und Hombruch, gab es noch genügend Auswahl an Terminen.
Nach kurzer, unkomplizierter Online-Anmeldung bekam ich um 8.35 Uhr eine Bestätigungs-E-Mail der Bürgerdienste der Stadt Dortmund. Der Termin sei für 11.10 Uhr reserviert. Aber wie kann es sein, dass ich angesichts des schlechten Rufs der Bürgerdienste bezüglich der Wartezeiten so kurzfristig einen Termin bekommen habe? Es werden, so die Auskunft vor Ort, immer wieder Termine freigeschaltet. Also beispielsweise von Personen, die ihre Termine absagen. Daher könne es durchaus sein, dass man, wenn man zwei Wochen zuvor für den 19. Januar einen Termin gesucht hätte, keiner zu vergeben gewesen wäre.

Am Tag selbst waren es in meinem Fall also noch genug. Und ich muss sagen: Alles klappte reibungslos. Der Termin sollte um 11.10 Uhr sein, um 11.12 Uhr leuchtete meine Reservierungsnummer auf und um 11.20 Uhr war die Sache erledigt. Ein neuer Führerschein beantragt, auf dem alten ein Stempel, dass dieses Dokument noch ein paar Tage gültig ist (bis der Neue eingetroffen ist). Ein netter Mitarbeiter der Bürgerdienste sorgte dafür, dass alles seinen Gang ging.

Die Umtauschtermine
Der Umtausch des Führerscheins schlägt im Übrigen mit 24,30 Euro zu Buche, zahlbar bei den Bürgerdiensten an Ort und Stelle – am besten mit EC-Karte. Wenn man es umgehen möchte, einen weiteren Termin zur Abholung des Dokumentes zu vereinbaren, kann man sich den neuen Führerschein auch zuschicken lassen. Das kostet 5 Euro extra.
Meine Erfahrung zeigt: Es lohnt sich, immer mal morgens in den Online-Terminplan der Dortmunder Bürgerdienste zu schauen. Es gibt immer wieder freie Termine, über den ganzen Tag verteilt.
Auch bei der Stadt Dortmund ist man im Moment positiv gestimmt, was die Terminvergabe bei den Bürgerdiensten angeht. „Momentan ist die Terminlage bei den Bürgerdiensten gut. Dies ist unter anderem dem vorbildlichen Verhalten der Kundinnen und Kunden zu verdanken“, sagt Stadtsprecher Maximilian Löchter.
Und er hat Tipps, wie die positive Entwicklung aufrecht gehalten werden kann:
- sich im Internet über benötigte Unterlagen informieren
- bei der Terminbuchung die richtige Anzahl ihrer Anliegen auswählen
- insbesondere im Hinblick auf anstehende Ferien- und Reisezeiten vorausschauend planen
- bei gebuchten Terminen, die sie nicht wahrnehmen können, diese bitte absagen, damit diese Termine wieder anderen Kunden*innen zur Verfügung stehen.
Hier noch einmal die „Umtauschdaten“
Wer ähnlich vergesslich ist wie ich, findet hier noch einmal die Umtauschdaten im Überblick (Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers und der Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss):
- vor 1953: bis zum 19. Januar 2033
- 1965 bis 1970: bis zum 19. Januar 2024
- 1971 oder später: bis zum 19. Januar 2025
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