Füchse seien in Schliefenanlagen in permanenter Todesangst. Deswegen hat die Tierrechtsorganisation Peta die Betreiber angezeigt. (Archiv) © picture alliance/dpa
Tierschutz
„Permanente Todesangst“: Anzeige gegen Dortmunder Hunde-Verein
Die Tierrechtsorganisation Peta hat Strafanzeige gegen einen Dortmunder Hundeverein gestellt. Der soll soll eine Anlage betreiben, in der Füchse leiden müssen.
Füchse in permanenter Todesangst“ sieht die Tierrechtsorganisation Peta in Dortmund. Deshalb hat sie Strafanzeige gegen einen Dortmunder Verein gestellt: den „Deutschen Teckelklub“, der in Westerfilde sitzt. In einer sogenannten Schliefenanlage, die der Verein betreibt, sieht die Organisation Verstöße gegen das Tierschutzgesetz.
„Füchse werden zur Jagdhundausbildung missbraucht“
Eine Schliefenanlage besteht aus meist unterirdischen Tunnelsystemen und Käfigen. In die würden Füchse getrieben, um Hunde für die Jagd „scharfzumachen“, heißt es in einer Pressemitteilung von Peta. Zwar hätten die Tiere keinen direkten Kontakt. Doch trotzdem würden Hunde als „Feinde“ die eingesperrten Füchse in Todesangst versetzen.
„Schliefenanlagen müssen sofort verboten werden“, meint Nadja Michler, Fachreferentin für Wildtiere bei Peta. Bundesweit hat der Verein die Betreiber von 30 solcher Anlagen angezeigt, vier davon in NRW. Füchse würden durch sie zur Jagdhundeausbildung missbraucht, anstatt in Freiheit zu leben, wirft man den Betreibern vor. Weiter heißt es: „Mit der Anzeige wollen wir diese Grausamkeiten ans Licht bringen.“
Betreiber: „Anlagen sind genehmigt“
Jörg Tigges, Vorsitzender der Kreisjägerschaft, kennt die Anlage im Dortmunder Westen nicht. Gibt man Schliefenanlage als Suchbegriff in die Suchmaske auf der Homepage des Betreiber-Vereins, https://dtk-dortmund.de/, ein, erhält man die Meldung: „Nichts gefunden!“ (Stand: 3.2., 17 Uhr)
Magnus Benkhofer ist zweiter Vorsitzender des Teckelklubs. Zur Anlage und der Tatsache, dass sie nicht sehr bekannt zu sein scheint, sagt er: „Sie ist ohnehin nicht öffentlich zugänglich.“
Zu den Vorwürfen in der Strafanzeige sagt er: „Die Schliefenanlagen sind in Nordrhein-Westfalen genehmigt.“
Das stimmt - doch Peta sieht trotzdem einen Verstoß gegen Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes. Demnach stehe es unter Strafe, einem Wirbeltier wie dem Fuchs länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zuzufügen.
70 Strafanzeigen in ganz Deutschland
Bei einer vergleichbaren Anlage in Lemgo wurde zuletzt eine Anklage zugelassen, berichtet die Lippische Landes-Zeitung. Deshalb arbeitet Peta nun daran, nach und nach alle Betreiber dieser Anlagen anzuzeigen.
Ein Whistleblower habe ihnen eine Liste mit 100 Anlagen in ganz Deutschland zukommen lassen, so ein Sprecher der Organisation.
Vielen Dank für Ihr Interesse an einem Artikel unseres Premium-Angebots. Bitte registrieren Sie sich kurz kostenfrei, um ihn vollständig lesen zu können.
Jetzt kostenfrei registrieren
Einfach Zugang freischalten und weiterlesen
Werden auch Sie RN+ Mitglied!
Entdecken Sie jetzt das Abo, das zu Ihnen passt. Jederzeit kündbar. Inklusive Newsletter.
Bitte bestätigen Sie Ihre Registrierung
Bitte bestätigen Sie Ihre Registrierung durch Klick auf den Link in der E-Mail, um weiterlesen zu können.
Prüfen Sie ggf. auch Ihren Spam-Ordner.
Einfach Zugang freischalten und weiterlesen
Werden auch Sie RN+ Mitglied!
Entdecken Sie jetzt das Abo, das zu Ihnen passt. Jederzeit kündbar. Inklusive Newsletter.