Freie Fahrt für Radler in Dortmunder Parks Stadt legt Konzept für neue Verkehrsregeln vor

Freie Fahrt für Radler in Parks: Stadt legt Konzept für neue Verkehrsregeln vor
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Dass einem auf den Hauptwegen im Westpark oder im Stadewäldchen in Dortmund Radfahrer entgegenkommen, kommt gar nicht einmal so selten vor. Dabei ist das Fahrradfahren in den Parks und Grünanlagen der Stadt eigentlich nicht erlaubt, wie auch Schilder und Hinweistafeln an den Eingängen deutlich machen. „Das Befahren mit Kraftfahrzeugen und Fahrrädern ist nicht gestattet“, ist etwa auf der Hinweistafel zur Parkordnung an den Eingängen zum Westpark zu lesen.

Wie hier am Westpark weisen Schilder bislang auf das Radfahr-Verbot hin.
Wie hier am Westpark weisen Schilder bislang auf das Radfahr-Verbot hin. © Oliver Volmerich

Dabei wären die Hauptwege von Parks und Grünanlagen im löchrigen Dortmunder Radwegenetz willkommene Strecken für Radfahrer abseits des dichten Straßenverkehrs, teilweise führen auch offizielle Radrouten durch städtisches Grün. Um den Wünschen gerecht zu werden, hat die Stadtverwaltung ein „Konzept zur Regelung von Fahrradverkehr in den öffentlichen städtischen Park- und Grünanlagen und auf Friedhöfen“ entwickelt, das jetzt in den Ratsausschüssen und Bezirksvertretungen beraten wird und am 26. September vom Rat beschlossen werden soll.

Grundlage ist eine Empfehlung des Beirats für Nahmobilität, vom bisher geltenden generellen „Fahrradverbot“ in städtischen Parks und Grünanlagen abzurücken. Statt „Fahrradfahren verboten“ sollen künftig gemeinsame Geh- und Radwege ausgeschildert werden - mit dem Hinweis, dass Radfahrer auf Fußgänger Rücksicht nehmen müssen.

Das Grünflächenamt überarbeite derzeit die Grünanlagen-Schilder, teilt die Verwaltung mit. Wenn die Politik dem Konzept zustimmt, werde „künftig in allen so beschilderten öffentlichen Grünanlagen das Fahrradfahren auf gemeinsamen Geh- und Radwegen erlaubt sein“. Allerdings: „Falls sich in der Praxis herausstellt, dass einige Wegeverbindungen nicht für den Radverkehr geeignet sind, muss das Radfahren zukünftig über eine entsprechende Beschilderung untersagt werden. Dies wird je nach Einzelfall geprüft und gegebenenfalls umgesetzt“, kündigt die Verwaltung an.

Rombergpark bleibt tabu

Außerdem gibt es auch jetzt schon klar definierte Ausnahmen von der Erlaubnis, auf Parkwegen Rad zu fahren: Zoo, Westfalenpark und der Botanische Garten Rombergpark sollen weiterhin fürs Radfahren gesperrt bleiben. Was bei Westfalenpark und Zoo schon aufgrund der Einzäunung nachvollziehbar und leicht umzusetzen ist, dürfte im Falle des Rombergparks nicht bei allen Radfahrenden auf Verständnis stoßen. Schon in der Vergangenheit gab es immer wieder Forderungen, zumindest Teile des Parks als Radwege-Verbindung freizugeben.

Aufgrund der sehr hohen Besucherfrequenz sei der Botanische Garten nicht für den freien Radverkehr geeignet, heißt es in der Vorlage der Verwaltung. Auch Besucherinnen und Besucher lehnten eine vollständige Öffnung ab. Der Rombergpark könne aber am Rande in Nord-Süd-Richtung mit dem Fahrrad passiert werden.

Das Radfahren auf dem weitläufigen Gelände des Hauptfriedhofs hat schon mehrfach für Diskussionen gesorgt.
Das Radfahren auf dem weitläufigen Gelände des Hauptfriedhofs hat schon mehrfach für Diskussionen gesorgt. © Schaper (A)

Tabu für Radfahrer sollen weiterhin auch die Friedhöfe sein. Ausnahme ist der Hauptfriedhof, der mit 118 Hektar Fläche die größte Grünanlage der Stadt ist. Hier soll deshalb mit entsprechender Beschilderung das Radfahren auf den breiten asphaltierten Wegen zulässig sein, „aber ausdrücklich dem zu Fuß gehenden Verkehr untergeordnet“, heißt es in dem Konzept. Bei den anderen Friedhöfen seien mögliche Ausnahmen zu prüfen. Beim Radfahren im Bereich Hauptfriedhof hatte es zuletzt Diskussionen über das zulässige Tempo gegeben.

In der Politik stößt das Konzept auf ein geteiltes Echo. Der Ausschuss für Kultur und Freizeit empfahl die Vorlage der Verwaltung zwar mit Mehrheit. Bei den Grünen hat man sich aber noch keine abschließende Meinung gebildet. Man könne kein wirkliches Konzept erkennen, eher eine Aneinanderreihung von Einzelmaßnahmen, monierte Ratsvertretrerin Barbara Brunsing. Die Neuregelung dürfe auf keinen Fall zu Lasten der schwächsten Verkehrsteilnehmer, der Fußgänger, gehen. Einig war man sich, dass die Beschilderung für Radfahrer groß und deutlich ausfallen müsse.