Im Garagenhof eines leerstehenden Hauses an der Westermannstraße fanden die Ermittler im Juni 2019 die Leiche einer 21-Jährigen in einem Reisekoffer. © privat
Urteil des Schwurgerichts
Frauenleiche im Koffer: Ehemann kommt um lebenslange Haft herum
Er tötete seine Frau mit 76 Stichen und packte die Leiche in einen Koffer: Ein 24-Jähriger ist nun vom Schwurgericht Dortmund verurteilt worden. Er muss lange in Haft – aber nicht lebenslang.
Mit 76 Messerstichen hat ein 24-jähriger Afghane aus Zwickau im Juli 2019 seine Frau getötet. Er hatte das Opfer bei einer Freundin in Lütgendortmund besucht und muss dann plötzlich über die Frau hergefallen sein.
Anschließend versteckte der Angeklagte die Leiche in einem Koffer und stellte diesen in der Nähe des S-Bahnhofs ab. Beim Urteil am Donnerstag zeigte er keinerlei Regung.
Koffer beim S-Bahnhof abgestellt
Zwölf Jahre Haft verhängte das Dortmunder Schwurgericht - wegen Totschlags. Ein Mordmerkmal sei nicht festzustellen, sagte der Vorsitzende Peter Windgätter in der Urteilsbegründung.
Von vornherein sei lediglich das Merkmal der „Grausamkeit“ in Betracht gekommen. Weil jedoch niemand die Frage sicher beantworten könne, ob der Mann die Frau bewusst gequält hat oder ob diese vielleicht schon nach einem der ersten Stiche das Bewusstsein verloren habe, müsse es bei einer Verurteilung wegen Totschlags bleiben, so die Richter.
Angeklagter hat zu den Vorwürfen geschwiegen
Weil der Angeklagte im Prozess zu den Tatvorwürfen geschwiegen hat, ist über das Motiv für die Bluttat nichts bekannt. „Vieles muss im Dunklen bleiben“, sagte Richter Windgätter am Donnerstag. Fest stehe nur, dass es eine heftige Auseinandersetzung zwischen den Eheleuten gab, in deren Verlauf der 24-Jährige immer wieder zugestochen habe.
Dass auch ein unbekannter anderer Mann als Täter in Betracht kommt, wie es Verteidiger Christian Isselhorst in seinem Plädoyer angesprochen hatte, schließen die Richter aus. „Diesen Gedanken haben wir zu keiner Sekunde gehabt“, hieß es in der Urteilsbegründung.
Der angeklagte Mann neben Verteidiger Christian Isselhorst (re.) und einem Dolmetscher. © Martin von Braunschweig
Denn zum einen sei die DNA des Angeklagten an dem Koffer mit der Leiche gefunden worden. Zum anderen habe die Polizei bei der Festnahme des Mannes in Zwickau eine Kappe mit Blutspuren des Opfers sichergestellt. „Außerdem hatte sich niemand sonst in der Wohnung aufgehalten“, so die Richter.
Fehlende Vorstrafen halfen dem Verurteilten
Der Vorsitzende bezeichnete die Bluttat im Urteil als „sehr, sehr außergewöhnlich“. Dass ein Täter „mit einer solchen Intensität auf sein Opfer einwirkt“, komme nur ganz selten vor. Dennoch sei der Fall auch nicht als besonders schwerer Fall des Totschlags zu bewerten, für den eine lebenslange Haftstrafe hätte verhängt werden können.
Denn bei dieser Abwägung müsse auch in Betracht gezogen werden, dass der Angeklagte bislang nicht vorbestraft sei und zum ersten Mal eine lange Haftstrafe zu verbüßen habe.
Sollte das Urteil rechtskräftig werden, wird der Angeklagte außerdem mit der Abschiebung in seine Heimat rechnen müssen. Bisher prüft er aber noch die Möglichkeit der Revision.
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