In Bussen und Bahnen ist die Maskenpflicht passé. In Krankenhäusern soll sie nach aktuellem Stand bis zum 7. April bestehen bleiben. Dagegen regt sich allerdings Widerstand.
Gerald Gaß, der Vorsitzende der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), hat gegenüber dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ gefordert, die Maskenpflicht in Kliniken Ende Februar zu kippen. Es sei an der Zeit, zur Normalität zurückzukehren. Auch Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer, hatte sich in der „Welt“ gegen eine Maskenpflicht im Gesundheitswesen ausgesprochen.
Vorzeitiges Ende der Maskenpflicht - ja oder nein? Wir haben bei Dortmunder Krankenhäusern nachgefragt, wie man dort auf das Thema blickt.
Das Klinikum Dortmund sieht das Tragen einer Maske „im direkten Patientenkontakt als nach wie vor sinnvoll und wichtig an“, wie eine Sprecherin erklärt. Beim regulären Kontakt unter Mitarbeitenden eines Krankenhauses und bei Arbeiten ohne Patientenkontakt sei jedoch kein Unterschied zu anderen Unternehmen und anderen Lebenssituationen zu erkennen. „Daher kann und muss an dieser Stelle die Maskenpflicht entfallen“, ergänzt die Sprecherin.
Testpflicht in der Diskussion
Gerald Gaß von der DKG hatte auch ein Ende der Testpflicht in Krankenhäusern gefordert, die ebenfalls bis zum 7. April bestehen bleiben soll, wobei kostenlose Tests bereits Ende Februar abgeschafft werden sollen. „Bisher müssen sich alle Mitarbeiter eines Krankenhauses drei Mal die Woche mit einem Antigen-Schnelltest testen, was zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr zur Erhöhung der Patientensicherheit beiträgt“, so die Sprecherin des Klinikums.
Daher unterstütze man die Sichtweise der DKG. „Gerne“ hätte das Klinikum auch ein Aus für Masken- und Testpflicht schon zum 1. Februar mitgetragen.
Die St.-Paulus-Gesellschaft, zu der mehrere Krankenhäuser in der Region gehören, verweist auf Nachfrage auf eine Stellungnahme der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) beim RKI vom Oktober 2022. Diese sieht das dauerhafte, routinemäßige Tragen von FFP2-Masken in Gesundheitseinrichtungen kritisch.
Infektionsepidemiologisch gebe es keine ausreichenden Beweise dafür, dass das dauerhafte Tragen von FFP2-Masken die Patienten in den Einrichtungen besser vor einer Infektion schütze als ein medizinischer Mund-Nase-Schutz, heißt es. Insbesondere bei schwerer körperlicher Arbeit sei das Tragen der eng anliegenden FFP2-Masken eine „massive physische“ Belastung.
Schrittweises Vorgehen
Außerdem verweist die St.-Paulus-Gesellschaft auf eine offizielle Stellungnahme der DKG vom 18. Januar. Darin spricht sich die DKG für ein schrittweises Vorgehen bei der Aufhebung der Maskenpflicht in Kliniken aus. Der 7. April als aktuelles Fristende sei „nachvollziehbar“, heißt es in dem Papier. Die Forderung nach einem vorzeitigen Ende stammt vom DKG-Vorsitzenden Gaß.
Bei der Testpflicht vor dem Zutritt zu Kliniken und Pflegeeinrichtungen fordert die DKG auch in dem offiziellen Papier eine Aufhebung bis Ende Februar. Die St.-Paulus-Gesellschaft schließt sich dieser Sichtweise an.

Ein Sprecher des Klinikums Westfalen, zu dem das Dortmunder Knappschaftskrankenhaus gehört, lässt auf Nachfrage lediglich ausrichten, dass man sich bezüglich der Maskenpflicht an die gesetzlichen Vorgaben halte.
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