
© Rita-Maria Schwalgien
Flughafen-Kritiker ziehen vor Gericht den Kürzeren - machen aber weiter
Streit um Flughafen-Plakate
Der Zoff geht weiter: Die Stadt hat der Schutzgemeinschaft Fluglärm verboten zu plakatieren – und vom Verwaltungsgericht recht bekommen. Die Plakate sollen ab. Nö, sagen die Aiport-Kritiker.
Schlappe für die Schutzgemeinschaft Fluglärm (SGF): Die Gelsenkirchener Verwaltungsrichter haben den Antrag der SGF abgeschmettert. Deren Vorsitzender Mario Krüger hatte von der Stadt eine Sondernutzungserlaubnis haben wollen, rund 450 Doppelplakate zum Flughafen an Laternen in den Stadtbezirken Aplerbeck, Brackel, Hörde und Hombruch aufhängen zu dürfen.
Weil sich die Stadt querstellte und die Erlaubnis verweigerte, war die SGF vor das Gelsenkirchener Verwaltungsgericht gezogen. Jetzt liegt die Entscheidung der 2. Kammer vor: Sie schließt sich der Meinung der Stadt nahezu vollständig an.
Eine solche Aktion sei allein den politischen Parteien vorbehalten, die bei der Kommunalwahl antreten. Die SGF sei aber keine Partei und habe auch keinen Wahlvorschlag eingereicht, sagt Gerichtssprecher Wolfgang Thewes. „Würde man davon abweichen, müsste das Recht zu plakatieren auch anderen Organisationen zugestanden werden."
Die Hälfte der Plakate hängt schon
Zudem sei das Anbringen von 450 Doppelplakaten „allein auf Grund der Anzahl geeignet, das Straßenbild deutlich zu entstellen“, heißt es. Obendrein zielten die Plakate darauf ab, „die Aufmerksamkeit der Verkehrsteilnehmer zu erregen“. Das könne „eine Ablenkung vom Verkehrsgeschehen und eine Beeinträchtigung der Sicherheit (...) zur Folge haben.“
Gewerbliche Plakate und solche, die dauerhaft installiert seien, bewertet das Gericht anders. Sie seien nicht in gleicher Weise geeignet, das Straßen- und Stadtbild zu beeinträchtigten, sagt die Kammer.
Inzwischen hängt ungefähr die Hälfte der Plakate aber schon. SGF-Vorsitzender Mario Krüger spricht von „rund 200“. Sie tragen das Parteien-Logo von Linken und Piraten. Hintergrund: Wohl ahnend, dass die SGF die rund 6800 Euro teuren Plakate nicht würde aufhängen dürfen, hatte sich Krüger eines Tricks bedient: Er reichte einen Teil der Plakate an Linke und Piraten weiter – und legte sie damit in die Hände von Parteien, die bei der Kommunalwahl antreten.
Stadt: Plakate müssen runter
Das Gericht geht darauf gar nicht ein. Die Weigerung der Stadt, der SGF eine Sondernutzung zu erlauben, gehe in Ordnung. Die getroffene Ermessensentscheidung sei nicht zu beanstanden. Und nun? Müssen die Botschaften wieder abmontiert werden?
Ja, sagt die Stadt. „Das Verfahren zum Abhängen der Plakate ist eingeleitet“, heißt es auf Anfrage. Die Akteure bekämen die Aufforderung, die Plakate zu entfernen.
Nur: Krüger denkt gar nicht daran. Im Gegenteil: Es sollen sogar noch weitere Plakate hinzukommen, kündigt er an. Wieder mit Parteien-Logo. „Die Gespräche dazu laufen“, sagt Krüger. Darüber hinaus werde die SGF gegen den Richterspruch Beschwerde einlegen - und vors Oberverwaltungsgericht (OVG) ziehen.
Jahrgang 1961, Dortmunder. Nach dem Jura-Studium an der Bochumer Ruhr-Uni fliegender Wechsel in den Journalismus. Berichtet seit mehr als 20 Jahren über das Geschehen in Dortmunds Politik, Verwaltung und Kommunalwirtschaft.