Staatsanwaltschaft Dortmund
Fall Schneckenburger: Strafbefehl gegen Schläger beantragt
Der Faustschlag von Neonazi Dietrich S. gegen Daniela Schneckenburger am Wahlabend vor dem Rathaus soll nun doch juristische Konsequenzen haben. Erst war das Verfahren eingestellt worden - nun hat die Staatsanwaltschaft Strafbefehl beantragt.
von MMDO
DORTMUND
, 16.06.2015 / Lesedauer: 2 minRechtsradikale haben versucht, die Wahlparty im Dortmunder Rathaus zu stürmen.
Nach erneuter Prüfung des vorhandenen Videomaterials kommt die Staatsanwaltschaft jetzt doch zu der Einschätzung, dass der Faustschlag juristische Konsequenzen nach sich ziehen soll, nachdem sie zunächst das Verfahren eingestellt hatte. Mittlerweile aber hat die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl wegen Körperverletzung beantragt.
Das Gericht hat darüber aber noch nicht entschieden. Sollte der Beschluss ergehen, könnte der Neonazi dagegen noch Widerspruch erheben - dann käme es zu einem Gerichtsverfahren. Gegen seine Kameraden - Aktivisten der Partei "Die Rechte" - sind bisher drei Gerichtstermine festgezurrt.
Gysi übernimmt die Verteidigung
Einen Verhandlungstermin gegen die sogenannten "Rathaus-Verteidiger", denen die Staatsanwaltschaft Nötigung vorwirft, gibt es noch nicht. Offenbar kann sich die Justiz noch nicht einigen, wer dafür zuständig ist. Als Verteidiger wird hier der scheidende Vorsitzende der Bundestagsfraktion der Partei „Die Linke“, Gregor Gysi, für die 13 beschuldigten Rathaus-Blockierer das Wort ergreifen.