Eine Autofahrerin hatte am 8. Mai in Dortmund-Aplerbeck beim Abbiegen einen Fußgänger (18) erfasst, der daraufhin gestürzt war. Die Autofahrerin hat kurz angehalten und sich nach dem Gesundheitszustand des jungen Mannes erkundigt. Der versicherte ihr, alles sei in Ordnung.
Die Frau fuhr weiter. Im Nachhinein stellte der Mann jedoch fest, dass er sich bei dem Sturz doch verletzt hatte. Jetzt sucht die Polizei nach der Fahrerin des Wagens. Der Vorwurf: Fahrerflucht.
Unfall verursacht - was muss ich tun?
Solche und ähnliche Situationen kommen immer wieder vor – mal ist es nur ein abgefahrener Seitenspiegel oder ein beim Ausparken angekratzter Kotflügel. Manchmal sind aber auch Personen betroffen, wie in dem aktuellen Fall aus dem Dortmunder Süden. Bei Unfällen mit Sachschäden, aber auch mit verletzten Personen passiert es häufiger, dass einer der Unfallbeteiligten einfach wegfährt. Dann spricht die Polizei von Fahrerflucht.
Doch die Autofahrerin hatte angehalten und sich nach dem Gesundheitszustand des Mannes erkundigt, könnte man erwidern. Handelt es sich hierbei auch um Fahrerflucht? Polizeihauptkommissar Gunnar Wortmann hat uns zu dem Thema einige wichtige Fragen beantwortet.

Handelt es sich bei dem oben geschilderten Fall um Fahrerflucht – und wenn ja, warum?
Bei einem Unfall, bei dem eine Person möglicherweise zu Schaden gekommen ist, sollte man immer die Polizei rufen. Auf gar keinen Fall darf man sich von der Unfallstelle entfernen, ohne seine Personalien zu hinterlassen.
Aber die Fahrerin hat sich doch nach dem Befinden des Mannes erkundigt.
Das macht keinen Unterschied. Verletzte Personen stehen nach einem Unfall häufig unter Schock, auch wenn sie in der Lage sind, zu antworten. Oft merken sie gar nicht, ob oder wie schwer sie sich verletzt haben. Als Laie kann man das nicht beurteilen – schließlich sind auch innere Verletzungen möglich.
Muss ich bei jedem Unfall grundsätzlich die Polizei rufen?
Grundsätzlich können sich beide Beteiligten ohne die Polizei einigen, in der Regel werden Daten ausgetauscht und der Schaden an die Versicherung gemeldet.
Welche Daten sind das?
Nach einem Unfall habe ich unter anderem die Pflicht, meine Person festzustellen. Zu diesen Feststellungen gehören alle Personalien, die es ermöglichen, Unfallbeteiligte ohne weitere Ermittlungen eindeutig zu identifizieren. In aller Regel sind das Angaben zu Namen und Anschrift. Der Hinweis auf das Kennzeichen oder die Übergabe einer Visitenkarte reicht nicht aus.
Was ist mit dem Klassiker – ich kratze ein Auto an, und der Besitzer ist nicht da. Muss man da die Polizei informieren?
Absolut, auch das Davonfahren nach einem „Kratzer“ stellt eine Unfallflucht dar. Einen Zettel hinter die Windschutzscheibe zu klemmen, reicht zum Beispiel nicht aus.
Welche Strafe erwartet mich bei einer Anzeige wegen Fahrerflucht?
Unfallflucht kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden.
Kann man sich auch im Nachhinein bei der Polizei melden und erwartet mich dann die gleiche Strafe?
Bei Bagatellschäden – und wenn sich der Täter oder die Täterin nach kürzester Zeit stellen – gibt es des Öfteren nur sehr geringe Strafen oder gar keine. Das liegt aber nicht in der Hand der Polizei, sondern der Justiz. Aktuell gibt es politische Bestrebungen, dass Verkehrs-Unfallflucht mit Bagatellschäden nur noch als Ordnungswidrigkeit geahndet wird.