Das Dortmunder Landgericht muss noch einmal gegen einen nordafrikanischen Arzt verhandeln, der im Sommer 2018 seine Ex-Frau in Dortmund mit einer Schere angegriffen hat. Das erste Urteil wurde vom Bundesgerichtshof in der Revision aufgehoben.
Am Ende des ersten Prozesses hatte das Schwurgericht den heute 54-Jährigen für unbestimmte Zeit in eine geschlossene psychiatrische Klinik eingewiesen. Der Mann sei krank, aber weiterhin für die Allgemeinheit gefährlich, hieß es damals.
Krank, aber gefährlich
Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs entschied jetzt aber, dass die angebliche Gefährlichkeit im schriftlichen Urteil nicht ausreichend begründet wurde. Deshalb muss nun eine andere Strafkammer noch einmal über den Fall entscheiden.
Der Arzt war mit der Dortmunderin offenbar eine Scheinehe eingegangen, um ein Aufenthaltsrecht in Deutschland zu bekommen. Als die Frau später die Scheidung einreichte, soll der Angeklagte durchgedreht sein und seine Ex vor deren Wohnungstür mit einer Schere schwer verletzt haben.
Schwere Verletzungen
Nach der Bluttat war der Mediziner offenbar in seine Heimat geflohen. Für die deutschen Strafverfolgungsbehörden gab es keine Möglichkeit, ihn zurückzuholen und vor Gericht zu stellen.
Bei seiner Wiedereinreise klickten dann aber am Flughafen die Handschellen. Wann der neue Prozess beginnt, steht noch nicht fest.