Die Messstellen für Luftschadstoffe an der Bundesstraße 1 in Dortmund sorgen weiter für Diskussionen. © Oliver Schaper
Klage der Umwelthilfe
Entscheidung über Diesel-Fahrverbot für Dortmund lässt auf sich warten
Eine Gerichtsentscheidung über den Luftreinhalteplan für Dortmund und Diesel-Fahrverbote wird nicht vor dem Herbst fallen. Das geht aus der Terminplanung des Oberverwaltungsgerichts hervor.
Drohen auch in Dortmund Dieselfahrverbote für ältere Dieselfahrzeuge? Diese Frage wird wohl noch eine Weile offen bleiben. Denn beim zuständigen Oberverwaltungsgericht stehen Entscheidungen gleich zu mehreren Städten an – und dabei steht Dortmund nicht in der ersten Reihe.
Das Gericht hat am Mittwoch die erste Terminplanung für die Behandlung der Klagen der Deutschen Umwelthilfe wegen der Überschreitung von Luftschadstoff-Werten in einer ganzen Reihe von Städten bekanntgegeben. Danach soll im Mai mit dem Verfahren begonnen werden, das die Luftreinhaltepläne für Aachen, Köln und Bonn betrifft.
Zum Start ist ein öffentlicher Beweis- und Erörterungstermin geplant, bei dem auch Sachverständige angehört werden. Entscheidungen in der Sache sind nach mündlichen Verhandlungen für Juli mit Blick auf Aachen und für August für Köln und Bonn angekündigt.
Erste Verfahren sind terminiert
„Einen weiteren Zeitplan zu weiteren Städten gibt es noch nicht“, teilt das Oberverwaltungsgericht mit. Es sei aber beabsichtigt, noch in diesem Jahr weitere Verfahren zu verhandeln und zu entscheiden.
Die weitere Reihenfolge der Städte ist dabei aber noch offen. Der Umweltverband Deutsche Umwelthilfe hat Klagen gegen die Luftreinhaltepläne für insgesamt 14 Städte in Nordrhein-Westfalen erhoben. In fünf Fällen - für Köln, Aachen, Bonn, Gelsenkirchen und Essen – gibt es bereits Entscheidungen von Verwaltungsgerichten, gegen die dann Berufung eingelegt wurde. Zur Debatte steht unter anderem ein Fahrverbot für ältere Diesel-Fahrzeuge auf einem Teilstück der A 40 in Essen.
Grundsätzliche Fragen sind zu klären
Das Oberverwaltungsgericht kündigte an, sich in den Verfahren mit mehreren grundlegenden Fragen zu beschäftigen – von den Messstellen über mögliche Gesundheitsgefahren von Luftschadstoffen bis zur Frage der Verhältnismäßigkeit von Maßnahmen und Kontrollmöglichkeiten von Durchfahrtsverboten.
Zur Sprache dürften damit wohl auch die Zweifel an der richtigen Erfassung der Stickstoffdioxid-Belastung an der Bundesstraße 1 in Dortmund kommen. Ein Messtechnik-Experte der Fachhochschule Dortmund hält insbesondere die Messstelle an der B1-Auffahrt von der Märkischen Straße für falsch platziert. Denn dort könnten Abgase von anfahrenden Autos auf einem Parkstreifen gleich neben dem Sammelgefäß die Messergebnisse in die Höhe treiben.
Die CDU im Rat hat die Analyse von FH-Professor Dr. Gerhad Wiegleb zum Anlass für Fragen an die Verwaltung genommen. Umweltdezernent Ludger Wilde kündigte am Dienstag an, das zuständige Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (Lanuv) um eine Einschätzung zu bitten.
Das Lanuv hat bislang darauf verwiesen, dass erst im vergangenen Jahr alle Luftmessstellen in NRW vom TÜV Rheinland überprüft worden seien. Die Experten hätten bestätigt, dass u.a. die Messstationen an der B1 den Richtlinien der EU entsprechen.
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