Bei Eisverzehr im Freien gilt es Regeln zu beachten, wenn Hörnchen oder Becher aus der Eisdiele kommen. © dpa
Corona-Schutzverordnung
Eis essen kann in Dortmund teuer werden: „Für Kinder gelten keine Ausnahmen“
Wer die Frühlingstage in Dortmund dazu nutzt, um endlich wieder mal ein Eis im Freien zu schlecken, sollte genau aufpassen; denn sonst könnte der süße Zungenschmaus bitter enden.
Es gehört zu den Wonnen des Frühlings, sich ein leckeres Eis aus der Eisdiele zu gönnen. Aber Vorsicht! Nach der aktuellen Corona-Schutzverordnung muss man erst 50 Meter zwischen sich und die Eisdiele bringen, bevor das Eis in den Mund darf.
Das gilt auch für Kinder. „Kontrollen können jederzeit stattfinden, für Kinder gelten keine Ausnahmen“, betont der Dortmunder Stadtsprecher Christian Schön auf Nachfrage dieser Redaktion.
Was ist aber, wenn – wie zum Beispiel am Phoenix-See – zwei Eis-Verkaufsstände in einem Abstand von weniger als 50 Metern voneinander entfernt liegen? Muss man dann unter Umständen noch mal 50 Meter weiter laufen, um kein Ordnungsgeld zu riskieren?
Bußgeld von 100 Euro
Muss man nicht, sagt Schön; denn die Corona-Schutzverordnung untersage explizit „nur“ den Verzehr im Umkreis „von 50 Metern um die gastronomische Einrichtung, in der die Speisen oder Getränke gekauft wurden“.
Doch Schön macht auch klar, dass eine formale Herangehensweise oder gar eine Suche nach Umgehungsstrategien bei der Pandemiebekämpfung nicht weiterhelfen. Schön: „Es sollte allen Kundinnen und Kunden einleuchten, dass es darum geht, über das Verbot des Verzehrs an Ort und Stelle die Übertragung des Virus einzudämmen.“
Wer als Eisschlecker gegen die 50-Meter-Abstandsvorschrift zur Eisdiele verstößt, riskiert ein Bußgeld von 100 Euro.
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