Schlussstrich nach abenteuerlichen Ausreden und einem Justiz-Skandal: Ein schon vielfach verurteilter Serientäter (41) aus Recklinghausen hat seine jüngste Verurteilung (achteinhalb Jahre Haft) akzeptiert. Ein Eklat um einen Dortmunder Anwalt ohne Zulassung hatte seinen Fall überschattet.
Ein erstes Urteil am Bochumer Landgericht über neuneinhalb Jahre war vom Bundesgerichtshof (BGH) aufgehoben worden, weil ein Jurist aus Dortmund Verteidiger des Angeklagten war, der verheimlicht hatte, dass ihm die Anwaltszulassung entzogen worden war. Der Angeklagte war damit vor Gericht nicht – wie zwingend vorgeschrieben – durch einen Rechtsanwalt vertreten.
Ab Ende 2022 hieß es damit am Bochumer Landgericht: Alles nochmal von vorne. Hatte der erste Prozess bereits 17 Verhandlungstage und 44 Zeugenvernehmungen „verschlungen“, dauerte es auch im zweiten Prozess bis zum Juni 2023, bis der Einbrecher seine sture „Ich-war-das-nicht-Taktik“ aufgab, völlig überraschend einen „Kuschelkurs“ einschlug und ein Geständnis ablegte.
Anwohnerin (90) mit Reizgas besprüht
Ab Ende 2020 hatte der 41-Jährige erneut eine Serie von Einbruchs- und Raubcoups in Recklinghausen verübt, dabei unter anderem eine damals 90 Jahre alte Recklinghäuserin in ihrem Haus mit Pfefferspray besprüht.
Dass das inzwischen rechtskräftige Urteil nun auch die Anordnung einer auf die Haftstrafe anzurechnenden Drogenentzugstherapie beinhaltet, hatte dem (gutachterlich bescheinigt suchtkranken) Einbrecher zuvor ganz offensichtlich den entscheidenden Ruck für sein spätes Geständnis gegeben.
So hofft der 41-Jährige nämlich nun, der vollen Verbüßung der achteinhalb Jahre aus dem Weg gehen zu können.
Plan ist: Direkt nach der Therapie raus
Denn das Gesetz sieht vor, dass bereits bei Vollstreckung der zeitlichen Hälfte eine Strafaussetzung des Restes zur Bewährung beantragt werden kann. Da der 41-Jährige aktuell bereits seit rund zweieinhalb Jahren in U-Haft sitzt, wäre das Halbstrafen-Entlassungs-Datum Mitte 2025.
Bis dahin vergehen noch zwei Jahre. Genauso lange dauern erfolgreiche Entzugstherapien üblicherweise an. Der Traum des Einbrechers ist also: Direkt nach der Therapie sofort auf Bewährung raus in Freiheit.
Das große Aber: Bringt der 41-Jährige die Therapie hingegen nicht erfolgreich zu Ende oder wird gar rausgeworfen, was angesichts seines aufbrausenden Temperaments auch ausdrücklich Thema vor Gericht gewesen ist, muss er seine Gefängnisstrafe komplett absitzen. Früheste Haftentlassung wäre dann Ende 2029.
Richter Volker Talarowski hatte den 41-Jährigen beim Urteil eindringlich ermahnt: „Das Risiko tragen Sie allein.“
Seniorin (92) in Recklinghausen mit Reizgas besprüht: Serieneinbrecher kassiert hohe Strafe
Nach Skandal um Dortmunder „Scheinanwalt“: Neuer Prozess um Einbruchsserie in Recklinghausen
Im Clan-Schatten des Berliner Cousins Abou-Chaker: Der Werkstatt-Chef und sein bewegtes Leben