DSW21 verbietet E-Scooter in Bussen und Bahnen „Persönliches Mobilitätskonzept durchkreuzt“

DSW21 verbietet E-Scooter in Bussen und Bahnen: „Persönliches Mobilitätskonzept durchkreuzt“
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E-Roller dürfen ab dem 1. März nicht mehr in Bussen und Stadtbahnen der DSW21 transportiert werden. Dieses Verbot begründet das Dortmunder Unternehmen mit brandgefährlichen Akkus der Roller.

Leser Michael Tegethoff hat uns dazu geschrieben. Er findet die Entscheidung „willkürlich“ und sieht sich benachteiligt. Hier ist sein Leserbrief:

„Durch das Verbot der Mitnahme von E-Scootern in Bussen und Bahnen der DSW21 ab dem 1. März (!) hat es dieses Unternehmen geschafft, mein persönliches Mobilitätskonzept mit einem Vorlauf von nur 2 Tagen zu durchkreuzen. Bisher konnte ich die „letzte Meile“, den Weg von meiner Wohnung zur Haltestelle sowie den Weg nach dem Aussteigen zum Zielort, mit meinem privaten kleinen Flitzer bequem zurücklegen. Ab übermorgen darf das nicht mehr sein! Vorgeschoben wird eine vermeintliche „Explosionsgefahr der Akkus“, wobei weder ein Beispiel aus der Vergangenheit benannt werden kann noch die weiterlaufende Akzeptierung von E-Bikes (die prinzipiell die gleichen Akkus verwenden) begründet wird.

Ich vermute, dass die Scooter das Missfallen der DSW21 auf sich ziehen, weil sie bisher - wie z.B. auch Kinderwagen - kostenlos mitgenommen werden können, während für Fahrräder ein Zusatzticket fällig wird. Ich fordere die DSW21 und alle Lokalpolitiker mit Aufsichtsfunktion über den städtischen Eigenbetrieb auf, diesen willkürlichen, unbegründeten und verkehrswende-feindlichen Entschluss sofort zu revidieren.“

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E-Scooter ab 1. März in Dortmunder Bussen und Bahnen verboten: Akkus können explodieren