
© Skynopoly
Drohnen über Wohnhäuser: Hauseigentümern könnte bares Geld winken
Amazon und DHL
Müssen Grundstückseigentümer dulden, dass eines Tages Logistikdrohnen über ihre Wohnhäuser fliegen? Nein, sagt ein Dortmunder Rechtsanwalt: Er will die Überflugrechte in bares Geld verwandeln.
Stefan Biedebach glaubte erst, es handele sich „um ein Spiel“, als er im Internet auf die Seite der Firma „Skynopoly“ stieß. Er sah eine Animation wie aus einem Science-Fiction: Logistikdrohnen, die über Straßen, Dächer und Grundstücke in mehr als 100 Metern Höhe in der Stadt durch die Luft schwirren. Dann befasste sich Biedebach, Hausverwalter in Kirchhörde und Eigentümer von fünf Grundstücken, näher mit der Seite – und es wurde spannend.
Der Dortmunder Rechtsanwalt und Notar Dr. Conrad Dreier aus Dortmund, Gründer von „Skynopoly“, bietet Eigentümern mithilfe seiner Firma an, ihre Rechte gegenüber künftigen Betreibern von Logistikdrohnen zu vermarkten und in bares Geld umzumünzen. Und das deutschlandweit.
Biedebach fand das Geschäftsmodell interessant, nahm Kontakt auf – und ist entschlossen mitzumachen. „Ich kann mir das gut vorstellen“, sagt er. Neben seinen eigenen Grundstücken will er jetzt versuchen, weitere mit Wohnhäusern bebaute Flächen einzubringen. Er werde das bei Eigentümerversammlungen zum Thema machen, sagt er.
Schon „mehrere Hundert“ Verträge
Damit ist Biedebach einer von bundesweit mehren Hundert Eigentümern, für die Skynopoly -Geschäftsführer Dreier eigener Aussage zufolge bereits Verträge vorliegen hat. Kern seines Modells: Er möchte möglichst viele Eigentümer bewegen, Skynopoly die Überflugrechte für Drohnen zu übertragen. Diese Überflugrechte will er zeitlich begrenzt an jene Unternehmen weiterreichen, die künftig Logistikdrohnen auf die Reise über Wohnhausdächer schicken wollen. Etwa Amazon oder DHL.

Dr. Conrad Dreier: "Das Szenario mit Logistikdrohnen könnte schneller Wirklichkeit werden, als viele glauben." © Beushausen
„In dem Bereich wird bereits erheblich investiert und geforscht“, sagt Dreier. Für viele Menschen klinge das wie weit entfernte Zukunftsmusik. „Das Szenario kann aber früher eintreffen als manche denken“, sagt Dreier. „Möglicherweise schon innerhalb der nächsten fünf Jahre.“ Er sammelt auf Vorrat, um für den Tag X gerüstet zu sein.
Wichtig dabei: Die Erlöse, die Skynopoly von den Drohenbetreibern erzielen will, sollen mit den jeweiligen Eigentümern geteilt werden. Dreier geht „grob gerechnet von einem vierstelligen Betrag pro Jahr und Hauseigentümer aus“. Die Vermarktungsdienste von Skynopoly bietet er kostenlos an.
„Luftstraßen“ über Wohngebiete
Ein Fundament seines Geschäftsmodells findet Dreier in §21h der Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO). Dort sei geregelt, dass Hauseigentümer grundsätzlich nicht gezwungen seien, den Überflug von Logistikdrohnen zu dulden. „Sie müssen zustimmen“, sagt Dreier.

Eigentümer Stefan Biedebach will bei Skynopoly mitmachen: "Ich habe dabei ja nichts zu verlieren." © RN
Diese Zustimmungen möchte Dreier über Skynopoly in möglichst großer Zahl sammeln und gegenüber Logistikunternehmen vermarkten. Und das in ganz Deutschland. Entscheidend sei, dass es gelinge, die Überflugrechte zu kompletten „Luftstraßen“ zu verbinden, die dann von den Unternehmen gegen Bezahlung genutzt werden können.
„Ein einzelnes Grundstück hilft deshalb nicht weiter“, sagt Dreier. Seinem Kalkül zufolge seien die Betreiber von Logistikdrohnen nicht unbedingt interessiert, dem Luftraum über dem öffentlichen Straßennetz zu folgen. „Die Betreiber streben die kürzesten Wege an“, sagt Dreier. „Und die führen nun mal auch über Wohngrundstücke.“
Eigentümer hofft auf Mehrwert
Drohnenbetreiber hätten zwar die Alternative, bei den insgesamt 22 deutschen Luftfahrtbehörden Ausnahmeregelungen zu beantragen. „Den Papierkrieg wird sich aber kaum ein Unternehmen antun wollen“, schätzt Dreier. An dieser Stelle komme Skynopoly mit seinem Angebot eines „Luftstraßennetzes“ ins Spiel.
Denkbar sei, mit Logistikunternehmen zeitlich begrenzte Rahmenverträge zu vereinbaren. Grundstückseigentümer könnten davon nur profitieren.
Stefan Biedebach jedenfalls ist dabei und sieht dem Projekt „ganz entspannt entgegen“, wie er sagt. Schließlich habe er nichts zu verlieren. „Im Gegenteil, vielleicht springt sogar ein Mehrwert heraus.“
Jahrgang 1961, Dortmunder. Nach dem Jura-Studium an der Bochumer Ruhr-Uni fliegender Wechsel in den Journalismus. Berichtet seit mehr als 20 Jahren über das Geschehen in Dortmunds Politik, Verwaltung und Kommunalwirtschaft.