Neue Details zu Schüssen auf Auto an Weihnachten Projektile stammen aus der Waffe eines einzelnen Polizisten (33)

Polizist (33) hat auf fahrendes Auto geschossen – Kollege ist entlastet
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Viereinhalb Monate nachdem ein Auto in Dortmund von mehreren Polizei-Schüssen getroffen worden ist, gibt es jetzt neue Erkenntnisse zum Ermittlungsstand. Während ein Laser-Scan der Örtlichkeit noch aussteht, weiß die zuständige Staatsanwältin inzwischen etwas mehr über die Beteiligten.

Es war die Nacht zum ersten Weihnachtstag (25.12.), als eine Verkehrskontrolle auf der Leopoldstraße (B54) in der Nordstadt eskaliert ist. Die Besatzung eines Polizeiwagens wollte einen Mercedes-Benz anhalten, doch der Fahrer ignorierte dies und fuhr weiter in Richtung City. Ein Beamter nutzte seine Pistole.

Die Auswertung der im Wagen gefundenen Projektile ergab, dass diese einem einzelnen Polizisten zugeordnet werden konnten. Dieser 33-Jährige wird im laufenden Verfahren als Beschuldigter geführt, sagt Staatsanwältin Gülkiz Yazir. Sein Kollege, der mit ihm vor Ort war, hat keine strafrechtlichen Konsequenzen zu befürchten.

Ob eine Anklage gegen den Schützen denkbar ist, sagt Yazir noch nicht. Aktuell stünden noch zu viele Untersuchungen aus, um eine Entscheidung zu treffen, sagt sie. Unter anderem seien die Schusswinkel noch nicht klar, also wo genau der 33-Jährige stand und wo sich das Auto befand, als die vier Kugeln einschlugen.

Die beiden Insassen (18 und 17 Jahre) sind nicht verletzt worden, nach kurzer Flucht sind sie in der Nähe der Thier-Galerie vorläufig festgenommen worden. Dem Anwalt des 17-jährigen Fahrers zufolge habe er nicht angehalten, weil er keinen Führerschein hatte.

Es sei „ein Wunder, dass mein Mandant noch lebt“, hat Burkhard Benecken im Januar gesagt. Denn eine Kugel habe die Windschutzscheibe an der Fahrerseite getroffen. Das bestätigt die Staatsanwältin wegen der ausstehenden Auswertungen bislang nicht.

Als die Szenerie auf der Leopoldstraße nachgestellt worden ist, war eine farbige Markierung im genannten Bereich am betroffenen Auto erkennbar.

Keine Strafe für den Fahrer

Das angestoßene Verfahren gegen den 17-Jährigen wegen Fahrens ohne Führerschein soll aber jetzt eingestellt werden, berichtet Yazir. Man wolle einen Paragrafen der Strafprozessordnung nutzen (153b) und von einer Strafe für den Jugendlichen absehen.

„Er ist nicht vorbestraft und hat eingeräumt, dass er gefahren ist“, sagt Yazir. „Und man muss in die Waagschale legen, dass geschossen worden ist.“ Der entsprechende Antrag sei gerade in Bearbeitung.

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