Der Dortmunder Neonazi Sascha Krolzig (35) ist schon mehrfach wegen einschlägiger Straftaten mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Erst Anfang des Jahres endete für ihn eine Haftstrafe wegen mehrerer Vergehen, unter anderem Volksverhetzung. Er gilt als einer der führenden Köpfe der Neonazis in NRW und war Vorsitzender der rechtsextremistischen Partei „Die Rechte“. Demnächst beginnt erneut ein Prozess gegen ihn.
Angeklagt als rechter Verleger
Die Anklagen lauten erneut Volksverhetzung (in mehreren Fällen) sowie das Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger und terroristischer Organisationen, wie die Richterin und Pressesprecherin Nesrin Öcal vom Landgericht Dortmund erklärt.
Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft Dortmund sei Sascha Krolzig Herausgeber und Schriftführer der rechten Zeitschrift „N.S. Heute“. Auch im Impressum wird er genannt. Die Anklageschriften vom 13. September 2019 und 25. September 2020, die Gegenstand des Verfahrens sind, beziehen sich auf Zeiträume von März 2017 bis September 2018 und Juli 2017 bis März 2019.
„Der Angeklagte soll Artikel für die Zeitschrift ausgewählt haben, die nicht allein werbende Inhalte für die NS-Ideologie aufwiesen, sondern in einem zum Teil kämpferischen Ton zu aktiven Handlungen gegen den Fortbestand der freiheitlichen demokratischen Grundordnung und die Prinzipien der Völkerverständigung auffordern“, so Richterin Öcal.
Drei Prozesstermine angesetzt
Sascha Krolzig betreibt noch den „Sturmzeichen-Verlag und Versand“. Darüber wird seine Zeitschrift „N.S. Heute“ verbreitet, genauso wie diverse rechte Literatur, auch aus der Feder von Krolzig selbst. „Sturmzeichen“ sei laut Richterin Nesrin Öcal jedoch nicht Bestandteil der Anklageschriften.
Der Prozess soll am 17. November beginnen. Zwei weitere Termine sind außerdem angesetzt.
Auf seinem Telegram-Kanal schrieb Krolzig am 17. Oktober, dass er es kaum erwarten können, sich gegen die „haarsträubenden Vorwürfe zu verteidigen“. Der 35-Jährige studierte Rechtswissenschaften, zum zweiten Staatsexamen durfte er unter anderem wegen seiner zahlreichen Vorstrafen nicht antreten.
Laut Richterin Öcal werde Sascha Krolzig ein Pflichtverteidiger zugeordnet. Ob Krolzig bei einer Verurteilung gegen laufende Bewährungsauflagen verstoße, werde Teil der Hauptverhandlung sein.
Nach Veröffentlichung dieses Artikels hat Sascha Krolzig sich bei dieser Redaktion gemeldet. Er gibt an, dass er aktuell nicht unter laufender Bewährung stehe. Richterin Öcal hatte im Rahmen der Recherche zum Artikel am 25.10. noch mitgeteilt, dass für die Beurteilung nicht der Zeitpunkt der Verurteilung maßgeblich sei, sondern der Zeitraum der Tatbegehung.
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