Der Bundesgerichtshof (BGH) wird sich mit dem Fall von Boban S. befassen. © dpa

Bundesgerichtshof

Dortmunder Islamist Boban S. wehrt sich gegen lange Haftstrafe

Als Unterstützer der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) ist Boban S. aus Dortmund schuldig gesprochen. Jetzt geht er gegen das Urteil vor. Der Bundesgerichtshof befasst sich mit seinem Fall.

Dortmund

, 04.03.2021 / Lesedauer: 2 min

Der 41-jährige Dortmunder Boban S. ist Ende Februar zu acht Jahren im Gefängnis verurteilt worden, weil er junge Männer zu Islamisten radikalisiert habe. Zusammen mit dem Hassprediger Abu Walaa ist er schuldig gesprochen worden und ist dem Gericht zufolge „eine zentrale Person der IS-affinen islamistisch-dschihadistischen Szene in Nordrhein-Westfalen“ gewesen.

Doch seine Verteidiger hatten für ihren Mandanten einen Freispruch gefordert, weil es aus ihrer Sicht keine Beweise für die Schuld gab. Jetzt sind sie den bereits erwarteten Schritt gegangen und haben Revision gegen das Urteil eingelegt.

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Das bedeutet, dass sich der Bundesgerichtshof (BGH) jetzt mit dem Fall des Dortmunders - und aller Mitangeklagten - befassen muss. Das kann allerdings noch lange dauern.

Frist fürs Gericht bis März 2022

Denn zunächst muss die Urteilsbegründung vorliegen. „Der Senat wird das Urteil innerhalb der hierfür maßgeblichen Frist bis spätestens März 2022 schriftlich begründen“, heißt es vom zuständigen Oberlandesgericht Celle. Die enorme Dauer des Verfahrens mit 245 Verhandlungstagen sorge für diese besonders lange Frist.

Im Anschluss daran müssen die Verteidiger die Revisionen begründen, so Gerichtssprecher Andreas Keppler. Boban S. befindet sich weiterhin - wie bereits seit seiner Festnahme Ende 2016 - in Haft.

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