E-Scooter sind auf Autobahnen nicht zugelassen. Trotzdem hat ein Dortmunder dieses Verkehrsmittel für seinen Heimweg über die A40 genutzt. Nun ermittelt die Polizei.
In der Nacht von Freitag auf Samstag (14.1.) waren Polizisten im Streifenwagen auf der Autobahn in Richtung Bochum unterwegs. Gegen 2.25 Uhr sahen sie plötzlich vor sich ein Auto mit eingeschaltetem Warnblinklicht.
Direkt davor auf dem Seitenstreifen: ein junger Mann auf einem E-Scooter! Beide Verkehrsteilnehmer lotste die Polizei an der Anschlussstelle Barop von der Autobahn herunter. Auf der Dorstfelder Allee stellten sie den E-Scooter-Fahrer zur Rede.
Fahrer war betrunken
Nach Angaben der Polizei war der 24-jährige Dortmunder so betrunken, dass er es nicht schaffte, in den Atemalkoholtester zu pusten. Der Autofahrer wiederum berichtete den Beamten vor Ort, dass er den E-Scooter-Fahrer erst kurz vorher auf der A40 entdeckt hatte. Mit dem Warnblinklicht wollte er andere Verkehrsteilnehmer warnen - und den Dortmunder schützen.
Zwar wollte der 24-Jährige sich nicht zu den Gründen für seinen Autobahnausflug äußern, aber er kam aus der Innenstadt. Dann wollte er nach Hause. Und das Zuhause liegt in Barop. Kürzester Weg: über die A40. Erst einmal ging es für ihn jedoch zur nächsten Polizeiwache.
Dort wurde ihm eine Blutprobe entnommen. Ihn erwartet nun ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr. Denn für Elektroroller-Fahrer gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer.
Außerdem prüft die Polizei, welche anderen Vergehen noch in Frage kommen. Diese Aktion war schließlich extrem gefährlich.
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